Sekundarschule Lünen- Stricke gerissen

Alle sollten an einem Strang ziehen. Das war oberstes Gebot für den
Wunsch nach einer Sekundarschule.
Da haben Eltern nicht mitgezogen. Haben sie doch einfach das Kind an andere
in Lünen bestehende Schulformen angemeldet oder in der Nachbarstadt.
Letzteres ist erlaubt nach einem Urteil des OVG Münster am 21.02.2013
(AZ:19A160/12).
Merke: Eltern können denken, wenn es um die Schullaufbahn geht.
Alfred Finke

Autor:

Alfred Finke aus Lünen

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