KAG-Bescheide nicht versenden
Resolution i.S. "Straßenbaubeitrag aussetzen"
Nachdem der Rat der Stadt Lünen im Rat am 13.12.2018 eine Resolution zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge verabschiedete, ist es nur konsequent, wenn der Rat nun eine Resolution zur Aussetzung der Bescheide verabschiedet bis das neue Gesetz zu KAG-Beiträgen verabschiedet ist und Klarheit über die neuen Regelungen schafft.
So wird Bürgermeister der Stadt Lünen gebeten, die Erhebung des Straßenbaubeitrags nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vorerst auszusetzen, unter Berücksichtigung der Verjährungsfristen.
Der Vorschlag der SPD-Fraktion lautet:
KAG-Bescheide für Maßnahmen, die bereits umgesetzt wurden, werden in der Stadt Lünen erst ab dem Jahr 2020 auf Grundlage der dann geltenden, gesetzlichen Regelung versandt.
Begründung:
Der Straßenbaubeitrag ist seit geraumer Zeit ein Streitthema und Dorn im Auge vieler Bürger. Von daher ist es wenig verwunderlich, dass sich einige Bundesländer bzw. deren Kommunen zurzeit mit der Abschaffung des Straßenbaubeitrags auseinandersetzen. Nun hat die SPD-Landtagsfraktion für den nordrheinwestfälischen Landtag einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Abschaffung des Straßenbaubeitrags vorsieht.
Eine Resolution hat der Rat der Stadt Lünen bereits im Dezember verabschiedet. Es gab bisher in der Frage jedoch noch keine klare Haltung auf Landesebene. Ob oder wie eine Neuregelung erfolgen könnte, ist vollkommen unklar.
Um unsere Bürgerinnen und Bürger zu entlasten und den Konflikt zur Zukunft der Straßenbaubeiträge in unserem Bundesland nicht auf deren Rücken auszufechten, wäre es nur konsequent und angemessen die Erhebung der Beiträge in unserer Stadt bis 2020 auszusetzen. In der Zwischenzeit gilt es zu fordern, dass die Landesregierung schnellstmöglich Klarheit über die neue gesetzliche Regelung schafft.
Auf diese Weise gewinnen sowohl die Stadt als auch die Bürgerinnen und Bürger Zeit und erforderliche Straßenbaumaßnahmen können dennoch durchgeführt werden. Darauf, dass Forderungen der Stadt nicht verjähren, wird geachtet.
Der Hinweis, die Bescheide noch nicht zu verschicken, wurde in der SPD-Informationsveranstaltung am 17.01.2019 gegeben, weil einige Bürgermeister bereits diesen Weg gewählt haben und damit während der Zeit der Rechtsunsicherheit im Sinne der Bürger zumindest verhindern, dass ggf. unnötiger Weise geklagt wird bzw. Rechnungen versandt werden, die dann zu begleichen sind. Dies wurde von den Besuchern wie auch von den Siedler-gemeinschaften bzw. Verband für Wohneigentum begrüßt, obwohl nicht garantiert werden kann, dass das neue Gesetz rückwirkende Beitrags-freistellungen erlaubt.
Petra Klimek
Autor:Martina Meier (SPD) aus Lünen |
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