Resolution i.S. EU-Wasserrahmenrichtlinie

Resolution der Ratsfraktionen der Stadt Lünen i.S. EU-Konzessionsrichtlinie

Die unterzeichnenden Ratsfraktionen der Stadt Lünen bitten den Bürgermeister, die Resolution an alle politischen Entscheidungsträger auf Bundes- und Landesebene sowie an die verantwortlichen EU-Abgeordneten weiterzuleiten mit der Aufforderung, sich dafür einzusetzen, dass es im Rahmen der EU-Konzessionsrichtlinie zu keinerlei Liberalisierungs- und Privatisierungstendenzen bei der öffentlichen Trinkwasserversorgung in der EU kommt.

Resolution

Wasserversorgung muss öffentliche Aufgabe bleiben

Die Trinkwasserversorgung ist ein Menschenrecht. Wasser kann keine übliche Handelsware sein oder werden. Deshalb muss die Trinkwasserverordnung Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge bleiben!

Angesichts der allgemeinen Liberalisierungsbestrebungen der EU-Kommission im Wassersektor und der starken Lobby der deutschen und französischen Wasserindustrie, sollten die wasserbezogenen Rechtsetzungsvorhaben der EU aufmerksam beobachtet und kritisch begleitet werden. Die zahlreichen, fehlgeschlagenen Wasserprivatisierungsprojekte in Entwicklungsländern wie auch in europäischen Ländern sollten Anlass genug sein, den Markt für das überlebensnotwenige Gut „Wasser“ nicht unbedacht zu öffnen.

Von besonderer Bedeutung ist in diesem Kontext die Frage, inwieweit die traditionell ausschreibungsfreien deutschen Konzessionen zur Trinkwasserversorgung zukünftig ausschreibungspflichtig sein sollen und in welchem Umfang Kommunen unter der Überschrift „Inhouse-Geschäfte“ bzw. interkommunale Kooperationen in diesem Sektor eine Ausnahme in Anspruch nehmen können.

Obwohl der Binnenausschuss wesentliche Korrekturen vornahm, die die Reglementierungen der Richtlinie abmildern, bleiben einige Fragen bzgl. der Rechtssicherheit offen, die sich u.a. mit der Verbindlichkeit des Wesentlichkeitskriteriums und dem rechtlichen Gewicht des dazugehörigen Erwägungsgrundes beschäftigen.

Zum einen geht es um das Wesentlichkeitskriterium (80/20), das vorschreibt, dass mindestens 80 Prozent des Umsatzes aus der konzessionierten Sparte selber bei den eigenen Bürgern zu erwirtschaften sind. Zum anderen geht es um die Rechtssicherheit
dieses Kriteriums, da die Ausnahmen für Mehrspartenunternehmen nur in einem Erwägungsgrund (neu Art. 14 a) festgehalten wurden. Werden Erwägungsgründe als
Auslegungshilfe herangezogen oder sind sie rechtlich verbindlich?

So schließt bspw. die Formulierung „citizen“ im Erwägungsgrund nicht automatisch die örtlichen Unternehmen verbindlich mit ein und müsste dringend durch bspw. „geographic area“ ersetzt werden, denn die meisten Stadtwerke können in der zu konzessionierenden Sparte nur das Wesentlichkeitskriterium erfüllen, wenn die von ihnen belieferten örtlichen Unternehmen einbezogen werden, ansonsten unterliegen diese Stadtwerke ab 2020 der neuen Konzessionsrichtlinie.

Den Wassersektor in den laufenden Beratungen vom Anwendungsbereich der Konzessionsrichtlinie auszunehmen, ist somit eine bedeutsame rechtspolitische Grundentscheidung im Bereich der Daseinsvorsorge.

Der Richtlinienentwurf ist außerdem zu kompliziert und intransparent und kann zu mehr Rechtsunsicherheit, Verwaltungsaufwand und Beratungskosten für öffentliche Stellen führen.

Zu befürchten ist auch, dass dieser Entwurf privaten Großkonzernen die Tür zu grundlegenden Leistungen der Daseinsvorsorge öffnet und der Zugang zu sauberen und bezahlbarem Trinkwasser der Profitmaximierung unterworfen wird.

Durch Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammern könnte es zudem zu zeitlichen Verzögerungen kommen.

Die unterzeichnenden Ratsfraktionen der Stadt Lünen lehnen aus diesen Gründen eine Konzessionsrichtlinie für die Wasserversorgung ab und fordern, dass die Bewirtschaftung der Wasserressourcen von der Liberalisierungsagenda ausgeschlossen wird.

Die unterzeichnenden Ratsfraktionen der Stadt Lünen rufen dazu auf, die Unterschriftenaktion der europäischen Bürgerinitiative zu unterstützen.

Die unterzeichnenden Ratsfraktionen der Stadt Lünen
Lünen, der 25. April 2013

Für die SPD-Fraktion

Rolf Möller
Fraktionsvorsitzender

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Erika Roß
Fraktionsvorsitzende

Für die GfL-Fraktion

Prof. Dr. Johannes R. Hofnagel
Fraktionsvorsitzender

Für die Fraktion Die Linke

Eve Berger
Fraktionsvorsitzende

Für die Fraktion UWG/Statt-Partei

Dieter Klecha
Fraktionsvorsitzender

Diese Resolution wurde vor der Ratssitzung am 25.04.2013 von den o.g. Ratsfraktionen unterzeichnet und dem Bürgermeister übergeben.

Die Homepage der EU-Bürgerinitiative zur Beteiligung an der europaweiten Unterschriftenaktion lautet: http://www.right2water.eu/de/node/5

Petra Klimek

Autor:

Martina Meier (SPD) aus Lünen

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