Ratsresolutionen zum geplanten Freihandelsabkommen TTIP nicht ausgeschlossen

Die jüngst veröffentlichte Meinung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, dass Gemeinderäte keine Beschlüsse zum zurzeit zwischen der Europäischen Union und den USA verhandelten Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantisch Trade an Investment-Partners hip) fassen dürfen, teilt die GFL so nicht.

Grundsätzlich können Kommunen schwerpunktmäßig nur ihre lokalen Angelegenheiten in Anlehnung an die Gemeindeordnung und andere Rechtsgrundlagen regeln. Darüber hinaus hält es die GFL für wichtig, dass sich ein Rat in bedeutenden Fällen auch zu Themen der Bundes- und Landespolitik positionieren sollte. Dies kann z. B. in Form von Resolutionen erfolgen, wurde auch bereits bei vielen Themen so umgesetzt. Dies hat aber keine direkte Rechtswirksamkeit wegen der fehlenden Verbandskompetenz.

Darum lässt sich die GFL-Fraktion keine Beratung oder Stellungnahme in Form einer Resolution des Rates zum TTIP verbieten. Die Lüner Bürgerschaft kann direkt von TTIP später betroffen sein - als Konsumenten und auch heimische Unternehmen. Eine Einmischung könnte also notwendig werden.

Diskussionen zum TTIP hat es bisher in der Fraktion noch nicht in ausführlicher Form gegeben. Allerdings war es schon Thema am Rande von Sitzungen, in Diskussionen zu übergeordneten politischen Themen zwischen einzelnen GFL-Mitgliedern. Denn durch dieses Abkommen können viele positive Errungenschaften unseres Rechts- und Wirtschafts- und Sozialsystems verloren gehen.

Lünen ist dank der Bemühungen der LIGA (Lüner Initiative gegen Globale Armut) der Titel „Fair-trade-Stadt“ verliehen worden. Hier könnten sich Auswirkungen des Abkommens ergeben, wenn es zu einer Einschränkung von Fairtrade-Produkten käme. Die GFL würde dann über den Rat der Stadt anregen, mit einer Resolution zu intervenieren.

Autor:

Gerd Kestermann aus Lünen

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