„Mitgliederinformation“ der BI „Lünen ohne Forensik“ – schamlose Falschaussagen und dilettantischer Versuch der Irreführung ?
Der Vorstand der BI „Lünen ohne Forensik“ (BI LoF) verschickte mit der Einladung zu der am 22.09.2015 stattfindenden Mitgliederversammlung eine dreiseitige „Mitgliederinformation“. Diese aber ist in ihrer Gesamtheit irreführend, fernab von den Realitäten und durchtränkt von Falschaussagen und groben Fehldeutungen.
Warum ein solches letztes Aufbäumen mit derart unlauteren Mitteln? So fragen sich nicht nur die Mitglieder der BI LoF, sondern noch mehr jede/r andere, die/der sich präzise und intensiv mit der Lüner Forensik-Thematik befasst hat.
Die konkreten Aussagen des Vorstandes der BI LoF in der „Mitgliederinformation“ erzwingen folgende ergänzenden und korrigierenden Anmerkungen.
(1) Der BI-Vorstand gibt die Durchhalteparole heraus: „Wir werden weiter kämpfen und auf einen unserer stärksten Verbündeten, die Zeit, setzen.“
Hier wirft sich naturgemäß die Frage auf, mit welchen tatsächlich geeigneten Mitteln dies geschehen soll. Denn die Entscheidung des NRW-Gesundheitsministeriums (MGEPA) wie auch der Bezirksregierung ist doch transparent und für jedermann nachvollziehbar. Zu Recht fiel die Wahl des MGEPA auf das Areal der Zechenbrache Victoria 1/2.
Nicht erst in den letzten Monaten, nein, sondern bereits wenige Tage nach BI-Gründung im November 2012 war es dem Vorstand der BI LoF nach interner Bewertung klar, dass Lünen als Forensik-Standort nicht mehr zu verhindern ist. Warum nun diese populistisch angelegte Vorgehensweise, wohlwissend, dass die BI LoF nicht ein einziges stichhaltiges Argument bieten kann, die Entscheidung „PRO LÜNEN“ umzukehren?! Warum verrennt sich der BI-Vorstand auf einem technischen Gebiet, auf dem alle Themen, die in dem als „Mitgliederinformation“ titulierten Schreiben benannt waren, längst sachbezogen geklärt sind?
Einzig und allein der Nachweis über ein sich aufdrängendes, verfügbares und besser geeignetes Grundstück innerhalb (!) des Landgerichtsbezirkes Dortmund würde das Land möglicherweise (nicht: zwingend!) dazu bewegen, sich dieses Themas nochmals anzunehmen. Doch hier: totale Fehlanzeige auf der gesamten Front der Klagebefürworter!!! Nicht das Land ist in der Pflicht zu agieren, sondern einzig und allein die Klage führende Seite.
Ein besonders leichtes Spiel für die BI LoF ist es, hier – ohne die Kosten zu betrachten – massive und nicht zu realisierende Forderungen aufzustellen. Denn diese (Prozess-)Kosten liegen in der Verantwortung der Stadt, d. h. letztendlich des Lüner Steuerzahlers, und nicht bei der BI LoF.
(2) Zu keinem Zeitpunkt hat es einen Planungsstand gegeben, die zwei vorhandenen und verfüllten Schächte jemals zu überbauen. Schon in dem ersten exemplarisch zu wertenden Grundrissplan 10-28-4057-12-001 des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW – Soest aus dem Jahre 2013 war dieses deutlich abgehoben dargestellt. Der Baudezernent des NRW-Gesundheitsministeriums, Herr Scheinhardt, erläuterte ergänzend auf Nachfragen auch im Rahmen der Ortsbegehung mit dem Planungsbeirat am 8. Sept. 2014 protokollgemäß: „Die sogenannte Schachtschutzklausel verbiete es, das Gelände weiter nach Norden an die Wohnbebauung heran zu legen, im Übrigen sei dies auch vom Land nicht gewollt.“ Weiter heißt es im selben Protokoll, „dass das Baugelände wie geplant im Bereich des RAG-Geländes bleiben wird, so Herr Dönisch-Seidel [NRW-Landesbeauftragter Maßregelvollzug]“. Durch Unterschrift quittierte z. B. Reiner W. Dzuba, aktuelles BI LoF-Vorstandsmitglied, seine eigene Anwesenheit bei dieser Ortsbegehung des Planungsbeirats.
(3) Völlig aus der Luft gegriffen ist die Behauptung, das schalltechnische Gutachten würde – Zitat: „bewusst vom Regierungspräsidium unter Verschluss gehalten“. Einerseits hat die Bezirksregierung detailliert in ihrem Zulassungsbescheid die erforderlichen Maßnahmen zur Lärmminderung beschrieben. Außerdem ist dieses schalltechnische Gutachten (nach PRO Victoria-Rückfrage im Rathaus) bei der Lüner Stadtverwaltung für jeden Bürger dieser Stadt auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes zu den üblichen Geschäftszeiten vollumfänglich einsehbar und wurde in Kopie übergeben. Auf unseren Antrag erfolgte sogar eine. E-Mail-Zustellung des Bescheides der Bezirksregierung Arnsberg über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Neubaus der Maßregelvollzugsklinik vom 15.06.2015.
Wie schon zuvor vom NRW-Landesbeauftragten Dönisch-Seidel gesagt (s.o. zu 2), benötigt das MGEPA lediglich ca. 5 ha Fläche. Das von der BI LoF angeführte SAL-Gelände ist für das Bauvorhaben belanglos. Allein schon die Betonung im BI-Schreiben: „nicht ohne Weiteres“ sagt aus, dass ein Kauf dieses Grundstückes (z.B. vom MGEPA?) nicht für unmöglich gehalten wird, vielleicht sogar erwünscht ist. Darüber hinaus beträgt die Fläche der RAG-Liegenschaft ca. 12 ha. Wo ist hier ein Problem für das MGEPA? Auf die Gesamtfläche von 52 ha (RAG- und RWE-Fläche) der Zechenbrache bezogen, beträgt der Forensik-Flächenbedarf weniger als 10%!
(4) Der BI-Hinweis auf den Finanzdruck des Landes bei allen Investitionen etc. ist banal und längst bekannt. Der Forensik-Ausbau in NRW genießt aber haushaltsrechtliche Priorität. Allein aus der angespannten Kassenlage den Schluss herleiten zu wollen, die Entscheidung „Lünen mit Forensik“ umkehren zu können, kommt der Clownerie sehr nahe.
Die von der BI LoF ins Spiel gebrachte Nutzung von Justiz-Altimmobilien beträfe die JVA Coesfeld, Krefeld und Mönchengladbach (dort ist zu 2015 der Mietvertrag gekündigt) sowie die JVA Duisburg-Hamborn und deren Nebenstelle Dinslaken (nicht vor 2020 geschlossen), alle fünf mit insgesamt lediglich 168 Haftplätzen (d. h. etwa 30-35 Haftplätze je Standort).Die Forensik in Lünen wird für 150 Patienten errichtet. Entscheidend ist, dass nicht eine dieser fünf JVA im Landgerichtsbezirk Dortmund liegt. Schon allein deshalb ist diese Überlegung irrelevant. Außerdem ist die Ortsnähe wegen der Betreuung der ambulanten Forensikpatienten zwingend gefordert.
Fazit: Die Faktenlage in den fünf Landgerichtsbezirken, insbesondere ein Vergleich der juristischen Ausgangslage aller bislang vom Land benannten Standorte, führt zu dem Ergebnis, dass Lünen / Victoria für die Forensik-Bauplanung des Landes nun mal die sicherste Bank ist.
Zusammenfassend: In dieser für unsere Stadt doch sicherlich historischen Entscheidung des Landes sich zukunftsweisend auszurichten und zu agieren, wäre auch die Aufgabe einer BI LoF gewesen, hatte sie doch zu keinem Zeitpunkt eine reale Chance, die Entscheidung des Landes der Errichtung einer Maßregelvollzugsanstalt auf dem Victoria-Areal zu revidieren.
Die BI LoF hat sich vor einen Karren spannen lassen, den zu bewegen stets aussichtslos war.
Diese Situation zu erkennen und eine Neuorientierung vorzunehmen, ist nun höchstes Gebot der Stunde! Doch eine BI, die mit derart stumpfen Waffen zur Entscheidungsschlacht aufruft, blamiert sich bis auf die Knochen und wird so ihr Waterloo erleben. Dies ist kein kampfstarkes, siegesgewisses Brüllen, sondern ein letztes schwaches Röcheln!
Das dieser BI-Vorgehensweise sich auch noch führende Politiker der GFL und der CDU – wider besseres Wissen – anschließen und aktiv unterstützen, wirkt erschreckend. Wir kennen viele, die dies für ausbleibenden Realitätssinn und fehlerhaftes politisches Urteilsvermögen halten. Der gegenüber der Lüner SPD erhobene Vorwurf einer „schwachen Argumentation“ fällt auch auf den BI LoF-Vorstand voll und ganz zurück.
PRO Victoria seinerseits rät angesichts der Faktenlage zu einer anderen Haltung:
Die Zukunft verlangt eine positive Einstellung zu der kommenden Forensik!
Entspannung statt Konfrontation – dies ist die richtige Vorgehensweise, um gemeinsam für Lünen dieses epochale Projekt im Einklang mit den Anwohnern verträglich umzusetzen.
Nur auf dieser Basis werden wir eine Win-Win-Situation erreichen können.
Wäre dies nicht ein zwingender Tagesordnungspunkt in der anstehenden BI LoF-Mitgliederversammlung?
Lünen zuliebe eine lohnenswerte Herausforderung!
Für die Bürgergemeinschaft PRO Victoria e.V.
Stephan Gorski ( Vorsitzender)
Barbara Christ (Stellv. Vorsitzende)
Autor:Stephan Gorski aus Lünen |
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