Maßnahmenkatalog zum Verschuldungsstopp der Stadt: GFL stellt mögliche Eckpunkte vor!
Die GFL-Fraktion hat die Erarbeitung eines gemeinsamen Maßnahmenkatalogs des Stadtrates
zum Stopp der weiteren Verschuldung der Stadt angeregt. Der diesbezügliche Antrag der GFL
wird in der nächsten Haupt- und Finanzausschusssitzung am 22.03.2012 thematisiert werden.
Bekanntlich hat die Stadt Lünen für das Jahr 2011 einen neuen Negativrekord aufgestellt. Der
Jahresverlust beträgt rund 20 Mio. Euro und die zur Finanzierung der Haushaltslücke erforderlichen
Kredite belaufen sich inzwischen auf rund 150 Mio. Euro. Und das, obwohl sich die Steuereinnahmen
(Gewerbe- und Einkommensteuer) auf einem historisch vergleichsweise hohen
Niveau bewegen – ebenso auch die erhöhten Zuweisungen des Landes.
Schauen wir einmal ein paar Jahre zurück, so ist festzustellen, dass sich Jahr für Jahr das gleiche
Planungstheater abspielt. Die Verwaltungsspitze verkündet immer wieder Planungen für einen
in drei bis vier Jahren zu erwartenden ausgeglichenen Haushalt. Doch letztlich stellt sich immer wieder heraus: der Plan geht (mal wieder) nicht auf. Die Stadt verschließt die Augen vor den Tatsachen und stößt sich immer tiefer in den Verschuldungsabgrund.
Für die GFL-Fraktion ist klar, dass Lünen aus diesem finanziellen Abgrund nicht (nur) aus eigener Kraft herauskommen kann. Auch der Präsident des Dt. Städtetags, Christian Ude, vertritt diese These. Er weist auf eine Kluft zwischen boomenden und strukturschwachen Gemeinden hin, die immer „tiefer und krasser“ wird. Die Liquiditätskredite – bzw. Kassenkredite - seien explosionsartig gestiegen. Zwar sind bereits erste Entschuldungsprogramme aufgelegt worden, die aus Sicht des Städte- und Gemeindebundes bei weitem nicht ausreichen.
Die GFL-Fraktion regt einen Maßnahmenkatalog zum Verschuldungsstopp und zur Schuldenrückzahlung an, der über die Haushaltsplanungsansätze hinausgehen soll. Folgende Handlungsstränge soll dieser Maßnahmenkatalog umfassen:
Interne Maßnahmen:
1. Grundlegende Überprüfung der Verwaltungsorganisation, wobei städteübergreifende
Kooperationen und Prozessoptimierungen im Mittelpunkt stehen sollten.
2. Aufgabenkritische Überprüfung der städtischen Dienstleistungen: Was soll zukünftig gar nicht mehr oder nur noch reduziert geleistet werden? Wo sind Ertragssteigerungen denkbar – ggf. durch gezielte Ausweitung des bürgerorientierten Dienstleistungsangebots.
3. Überprüfung des Beteiligungsportfolios und seiner Strukturierung unter Berücksichtigung steuer-, ertrags- und führungsspezifischer Aspekte.
4. Realistische Einschätzung der Maßnahmen des Haushaltskonsolidierungskonzepts
5. Prüfung von Kooperationen und Fusionen im Stadtwerke- und Sparkassensektor zur Verbesserung der Wettbewerbs- und Ertragssituation.
6. Prüfung der Kooperation bzw. Fusion der Wirtschaftsförderungsgesellschaften der Stadt Lünen und des Kreises Unna, um den bisherigen jährlichen Zuschussbedarf bei zumindest gleichen Leistungen zu reduzieren .
7. Vorabgewinnausschüttungen der Beteiligungsgesellschaften insbesondere der Stadtwerke Lünen GmbH zur Reduzierung der städtischen Liquiditätskredite.
8. Begrenzung des Volumens der Kassenkredite auf € 160 Mio. und somit eine Reduzierung der Kreditermächtigung um € 15 Mio.
9. Intensive Überprüfung und ggf. Streichung von Millioneninvestitionen – wie bspw. des zweiten Nordtunnels in Lünen-Süd -, die über jährliche Abschreibungen, ihre Finanzierung und ihren jeweiligen Unterhaltungsaufwand auch jährlich ergebnisbelastend wirken.
Jede Investition muss in einer Krisensituation auf den Prüfstand.
Extern wirkende Maßnahmen:
1. Aufgrund der bekannten enormen Unterfinanzierung der strukturschwachen Kommunen insbesondere mit Blick auf zu übernehmende Sozialleistungen sollten diese Kommunen die Erstattung der nicht von Land/Bund gewährten Ausgleichszahlungen fordern.
Folgende Schritte könnten in diesem Zuge umgesetzt werden:
a. Aufstellung der Forderungsbeträge durch den Kämmerer in Abstimmung mit dem Kreisdirektor, da ein Großteil der Sozialbelastungen in den Kreishaushalt eingeht, der wiederum von den zehn Kreiskommunen über die Kreisumlage finanziert wird.
b. Prüfung rechtlicher Möglichkeiten, die Rückforderung zu erhalten.
c. Bildung einer Interessengemeinschaft strukturschwacher Städte, die insbesondere im Ruhrgebiet und im Saarland anzufinden sind, um gegenüber dem Land und Bund die Forderungen zur besseren Finanzausstattung mit Nachdruck zu vertreten.
2. Anregung zum Stopp des Solidaritätszuschlags für den Aufbau Ost.
3. Anregung zur Einführung eines Solidaritätszuschlags für strukturschwache Kommunen.
Die GFL-Fraktion hofft im Sinne der Konsolidierung des städtischen Haushalts, dass der vorgeschlagene
Maßnahmenkatalog fraktionsübergreifend und gemeinsam mit dem Verwaltungsvorstand
weiterentwickelt und umgesetzt wird.
Autor:Prof. Dr. Johannes Hofnagel aus Lünen |
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