Hohe Inzidenzen machen es erforderlich
Maskenpflicht in der Innenstadt
Maskenpflicht in der Innenstadt ab 28. Januar:
Ab Freitag gilt in der Innenstadt von Lünen eine Maskenpflicht. Die Verwaltung trägt damit den explosionsartig gestiegenden Corona-Fallzahlen durch die Omikron-Variante Rechnung.
Jeweils von 9 bis 19 Uhr gilt täglich die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in der Fußgängerzone in Lünen und zwar von der "Lange Straße 76" bis zur Münster Str. 23.
Zudem gilt diese Maskenpflicht dienstags, freitags und samstags von 7 bis 14 Uhr auf der gesamten Fläche des Wochen- und Viktualienmarktes auf dem Willy-Brandt-Platz.
Zunächst ist diese Allgemeinverfügung bis zum 28. Februar gültig.
Es gibt Ausnahmen für Kinder und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können; letzteres ist auf Verlangen nachzuweisen.
Quelle: Stadt Lünen / Aktuelles
Autor:Anita Müller aus Lünen |
1 Kommentar
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.