Lünen wird Forensikstadt - NUR der Lärmschutz ist noch abzuwarten!
Richter Dr. Henke am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen dirigierte am 28.03.2017 mit einer tiefgehenden - insbesondere auch technisch fundierten - Fachkompetenz die Verhandlung und machte die Hauptsache (die etwaige Zurückweisung der Lüner Klage in Sachen der Errichtung einer Lüner Forensik) durch eine Hinterfragung der Lärmschutzthematik fast zur Nebensache
.
Zu den Lärmemissionen hatte das Land ein schalltechnisches Gutachten abgegeben, welches doch große Defizite aufzeigte, wobei auch das geltende „Rücksichtnahmegebot“ völlig ungenügend berücksichtigt worden war.
Ein Gutachter, welcher eine 10 m hohe Lärmschutzwand (bezogen auf die Einflüsse des nahe gelegenen Baustoffbetriebes Spee etc.) zum Schutz der Forensik für notwendig erachtet, hat sich schon selbst disqualifiziert.
Aber auch die Angaben seitens des Baustoffbetriebes, was im Betrieb geschieht und zu welcher Tages- und Nachtzeit ablaufen darf, waren sehr undurchsichtig. Es sind Zweifel erlaubt, ob die heutige Betriebsweise der behördlichen Genehmigung entspricht.
Defizite gab es auch hinsichtlich der Bearbeitung bei der Bezirksregierung. So gesehen war es für das Land folgerichtig, die Lärmthematik aus dem Bauvorbescheid herauszunehmen, und diese erst im Baugenehmigungsverfahren einfließen zu lassen.
Schon aufkeimende Hoffnungen aus den Reihen der Lüner Delegation, die Lärmthematik wäre ein „Rettungsanker“, erfüllten sich naturgemäß nicht.
Schlicht und ergreifend bleibt festzuhalten: Der Entscheid des Gerichtes ist eine „Klatsche“ für die Lüner Verantwortlichen! Sturheit, Populismus und Konfrontation um jeden Preis haben sich nicht ausgezahlt.
Das Land kann nun seinen Weg der Errichtung einer Forensik auf dem RAG-Gelände wie vorgesehen genüsslich weiter gehen.
Die Lärmminderungsmaßnahmen sind mit vertretbaren Mitteln zu realisieren, so auch die Aussage des Richters. Alle anderen schon jetzt aus der Lüner-Politik zu hörenden und zu lesenden Verlautbarungen haben keinen ausreichenden technischen Hintergrund und laufen ins Leere.
Die schon vor Jahren von PRO Victoria erarbeitete und als gut machbar und auch wirtschaftlich anzusehende Alternative, das RWE-Grundstück für die Forensik freizugeben, würde die Lärmthematik sofort im Keim ersticken.
PRO Victoria ist sehr erfreut, dass nach dem Richterspruch der Ruf nach dem RWE-Gelände aus der Verwaltung und der Politik (auch von den bislang größten Populisten und Widersachern!) laut und kräftig wahrnehmbar ist.
Dass die Entscheidung des Gerichtes: „Lünen wird Forensikstadt!“ selbst vom Stadtoberhaupt mittlerweile als Erfolg gesehen wird, macht Hoffnung. So schön kann Forensik sein! ;-)
Für die Bürgergemeinschaft PRO Victoria
Hans Laarmann (Vorstand Technik –Pressesprecher)
29.03.2017
Autor:Hans Laarmann aus Lünen |
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