Knöllchendebakel in Lünen — Frage der Transparenz
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Wieder einmal werden durch einen speziellen Einzelfall die nebulösen, dunstverhangenen Abläufe in der Stadtverwaltung Lünen offensichtlich — kurz und knapp zu bezeichnen als INTRANSPARENZ.
Der zu Grunde liegende Sachverhalt ist seit dem 18.02.2016 in Aller Munde und resultiert letztlich aus in den Amtszeiten vom pensionierten Bürgermeister Stodollik eingeführten "Regelungen".
Zur Erinnerung:
Lünens Bürgermeister JKF lehnte die Bezahlung eines Falschpark-Knöllchens über 10 EUR ab, da er die Verwarnung als fälschlich ausgestellt ansieht.
Entsprechende datenschutzrechtlich geschützte Dokumente aus der zuständigen Behörde wurden der Öffentlichkeit zugespielt.
Die Akteure:
1. Bürgermeister Jürgen Kleine-Frauns
2. Unbekannter Informant
3. Leiter Ordnungsamt
4. Ominöser Parkausweis "R"
Zu 1.
Der BM weigert sich den inzwischen erteilten Bußgeldbescheid (aus seiner Zeit als Ratsherr) zu bezahlen und vermerkt dies handschriftlich auf der betreffenden Unterlage.
Er will dies aber eindeutig NICHT als Dienstanweisung verstanden wissen. Dem geschriebenen Text nach kann man dies auch nicht explizit entnehmen.
Zu 2.
Ein Informant, offensichtlich aus dem Umfeld des Ordnungsamtes, leitet interne Unterlagen an die Medien.
Der/die Mitarbeiter*In der Stadtverwaltung riskiert durchaus gravierende Auswirkungen auf den Arbeitsplatz (Verstoß gegen den Datenschutz) und das Privatleben was qua Definition einem Wesensmerkmal eines Whistleblowers entspricht (siehe WIKIPEDIA [1]).
Als weiteres Merkmal nach WIKIPEDIA wird genannt, dass es sich um für die Allgemeinheit wichtige Informationen aus einem geheimen oder geschützten Zusammenhang handelt.
Die Öffentlichkeit soll also über Missstände oder Verbrechen wie Korruption, Insiderhandel, Menschenrechtsverletzungen, Datenmissbrauch oder allgemeine Gefahren damit aufgeklärt werden.
Ob das nun bekannt gewordene Desaster des Ordnungswidrigkeitsvergehens aus der Zeit des damals noch als Ratsherr fungierenden JKF in solche Kategorien einzuordnen ist, darf sich jeder selbst beantworten.
Zu 3.
Der Leiter des Ordnungsamtes hat das Recht in BEGRÜNDETEN Fällen mittels Ermessensentscheidung einen Bußgeldbescheid einzustellen (z. B. wenn es sich um einen falsch zugeordneten Bescheid handelt).
Im debattierten Fall verbleibt die Frage, ob das Bußgeldverfahren komplett eingestellt worden ist, obwohl er die Rechtmäßigkeit des Bescheides gegenüber Medien nochmals ausdrücklich bestätigt hat?
Wenn ja, mit welcher Begründung hat er den Bußgeldbescheid zurückgezogen?
Zu 4.
Der gelbe "PARKAUSWEIS" "R" wurde Ratsmitgliedern nach einer im NICHT öffentlich tagenden Ältestenrat getroffenen Sonderregelung "Entgeldloses Parken für Ratsmitglieder" (immerhin ein weiterer finanzieller Vorteil neben den Vergütungen nach EntschVO) ausgestellt.
Dieser Vorgang beruht auf ein "mündliches Agreement" ohne Dokumentation.
Auf dem Ausweis sind ausdrücklich 4 Parkplatzmöglichkeiten ausgeführt (Rathaus/AOK, Bürohaus Brauch, Pfarrer-Bremer-Str., Theaterparkplatz).
Inzwischen wurde bekannt, dass die Parkflächen und Nutzergruppen (Mitglieder von Ausschüssen) in NICHT öffentlichen Ältestenratssitzungen sukzessive zwischen 2009 – 2012 (Amtszeit Stodollik) erweitert wurden.
Dies zu den Fakten, wie sieht der nun weitere Fortgang in diesem Detailfall aus?
Vorangestellt ist festzuhalten, dass eine Beurteilung des Vorgangs nicht von Sympathie- oder Nicht-Sympathie-Bewertungen der handelnden Akteure geleitet werden sollte.
Aus dem politischen Umfeld wird der Vorwurf des Missbrauchs der Amtsposition des BM's, als oberster Dienstherr der Stadtverwaltung erhoben.
Auch in Lünen gilt der in den Erklärungen der Menschenrechte der Vereinten Nationen bereits 1948 festgehaltene Grundsatz der Unschuldsvermutung.
Insofern ist jeder "Ankläger" gut beraten, seinen Vorwurf gerichtlich klären zu lassen; für Behauptungen die nicht bewiesen werden können greift gegebenenfalls § 164 / § 187 StGB (Falsche Verdächtigung / Verleumdung).
Die CDU Lünen geht inzwischen den rechtsstaatlichen (richtigen) Weg mit der Einschaltung der Kommunalaufsicht zur Prüfung eines Disziplinarverfahrens gegen den BM.
Um die Einleitung einer strafrechtlichen Verfolgung der Weitergabe der dem Datenschutz unterliegenden Dokumente wird der BM als oberster Dienstherr der Verwaltung nicht umhin kommen.
Die Staatsanwaltschaft ist offensichtlich bereits eingeschaltet.
Neben diesen "rechtlichen" Betrachtungen wirft dieses Debakel aber noch viel mehr grundsätzliche Fragen zu den Abläufen im Rathaus und zum merkwürdigen Transparenzgebaren der Stadtverwaltung auf.
• Wie sind die Einstellungen von weiteren insgesamt 30 offensichtlich von den Ordnungskräften erkannten und angezeigten Parkvergehen begründet?
• Warum ist eine im NICHT öffentlich tagenden Ältestenrat getroffene Sonderregelung "Entgeldloses Parken für Ratsmitglieder" (und der späteren Ausweitung auf Ausschussmitglieder/Sachkundige Bürger) nicht der Öffentlichkeit bekannt?
• Warum ist die Parkregel mittels "R-Parkausweise" offenbar noch nicht einmal allen Ratsmitgliedern geläufig? Gibt es sogar hier noch Berechtigungsunterschiede?
• Ist seitens der Stadtverwaltung geklärt, ob das "Entgeldlose Parken" ein Geldwerter Vorteil ist und damit gegebenenfalls Steuerpflichten auslöst?
• Es ist nicht unwahrscheinlich, dass der "Transparenzanspruch" des/der städtischen Mitarbeiters/*In auch der persönlichen Unzufriedenheit ob der sich gegebenenfalls verändernden Abläufe in der Organisation nach dem Bürgermeisterwechsel geschuldet ist.
Ähnliche Reaktionen aufgrund der Neubesetzung der Bürgermeisterposition waren bereits öffentlich, man denke an den Rücktritt des 1. Stellv. Bürgermeisters oder dem teilweisen öffentlichen Unverständnis wegen des ausgefallenen Altweiber-Rathaussturms.
Wie ist das Betriebsklima in der Stadtverwaltung geartet, wenn ein Führungswechsel mit offenbar eklatanten persönlichen Animositäten verbunden ist?
Liegt im Betriebsklima auch der publizierte exorbitant hohe Krankenstand von rund 20% begründet?
Die Bürgerschaft steht vor einem ganzen Fragenkomplex, der sich aus diesem Vorgang begründet und der Beantwortung bedarf.
Ansonsten festigt sich der Eindruck, dass Abläufe in der Stadtverwaltung und Ratspolitik offensiv der Bürgerschaft vorenthalten werden,
getreu dem Zitat des Bundesinnenministers Thomas de Maizière folgend "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern".
Das erinnert sehr an den "Bürofehler", der Lünen letztendlich einen Schaden von 0,3 Mio. EUR verursacht hat, ohne dass dem steuerzahlenden Bürger bis heute die Details dazu bekannt sind oder dem nur durch die betreffende Gerichtsverhandlung zu Tage getretene Umstand, das Verträge zum Bau des Sozio-Kulturellen Zentrums nicht rechtskonform seitens der Stadt unterschrieben wurden.
Solche Vorgänge regen an auch sonstige existierende Transparenzfragen im Lüner Milieu aufzuzeigen
Diesbezügliche Einzelfälle für solche Überlegungen gibt es genügend.
Beispielsweise:
• Intransparenz bei Zahlungen der Sparkasse Lünen mittelbar über ihre Stiftungen an die Stadt.
• Fehlende Transparenz zu den Hintergründen der Sparkassenfusion Lünen / Werne.
• Ausschluss der Bürgerschaft aus den hinter verschlossenen Türen abgehaltenen Fraktionssitzungen der im Rat vertretenen Parteien.
Die sich dem eigenen Anspruch nach der Bürgertransparenz verschriebenen GFL verfährt ebenso, leider reiht sich hier trotz anderslautender Wahlversprechen die Fraktion PIRATEN/FWL genauso ein.
Als rühmliche Ausnahme ist diesbezüglich nur die Fraktion Bündnis90/Grüne zu nennen, die Bürger zu ihren Sitzungen ausdrücklich einlädt.
• Transparenzeinschränkungen bei der Stadttochter SAL. Öffentliche Tagesordnungen, öffentliche Protokolle und die Jahresabschlüsse werden nicht offen und allgemeinzugänglich präsentiert.
Der interessierten Bürgerschaft werden sicherlich noch mannigfaltige Transparenzthemen einfallen.
Im Zusammenhang mit der Förderung von Transparenz und Bürgerbeteiligung soll an dieser Stelle ein älterer Leitgedanke nochmals angesprochen werden.
Es geht um den bereits in 09/2012 von der GFL eingebrachten Antrag, die Bürgernähe durch eine Live-Videoübertragung der Ratssitzung zu verbessern.
Dieser Antrag wurde zur Prüfung der rechtlichen Gegebenheiten (Persönlichkeitsrechte) in den NICHTöffentlichen Ältestenrat (wohin sonst) weitergeleitet und ist seitdem bis heute nicht mehr öffentlich behandelt worden!
Ist der Antrag damit unter der Führung des vorherigen Bürgermeisters Stodollik "verschüttet" gegangen?
Warum hat eigentlich der Antragsteller GFL das ausstehende Ergebnis seitdem nicht mehr eingefordert?
Auch hier wäre nun langsam eine Klärung im Sinne der Bürgerschaft angezeigt.
Quellenangabe:
[1] Einleitung / Abs. 2
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Autor:Reiner W. Dzuba aus Lünen |
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