Keine Denkverbote - für Randbebauung B54

Eine rein landwirtschaftlich genutzte Fläche konnte die CDU-Fraktion Lünen während der Ortsbegehung an der B 54 zwischen der Eisenbahn und dem Kanal feststellen. „Der Aufruhr in zahlreichen Leserbriefen, wonach hier – falls dort überhaupt ein Gewerbegebiet entstehen kann – ein großer Eingriff in Flächen vorliege, die dem Schutz der Natur unterliegen, ist nicht nachvollziehbar. Die straßenbegleitende Bebauung, fernab von jeder Wohnbebauung und mit einer hervorragend möglichen Verkehrsanbindung zur A 2 muss aus Sicht der CDU-Fraktion im Katalog der potentiellen Gewerbeflächen enthalten bleiben. Arbeitsplätze in Lünen, kurze Wege und die Schonung der Wohngebiete vor Durchfahrtsverkehr sind hinreichende Argumente, um die Ökodogmatik, die sich zu der Fläche von gerade mal einer Bautiefe (= ca. 1/10 der Gesamtfläche des Gebietes) breit gemacht hat, deutlich in Frage zu stellen“, stellte der planungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Arno Feller, fest und weiter: „Wir wollen nicht allein auf die ungewisse Zukunft des Steag-Geländes setzen, sondern gerade im Sinne der Bürger keine Denkverbote.“

Autor:

Martina Adam aus Lünen

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