Honorarkräfte der Musikschule: GFL setzt sich für Klärung ein
Öffentlich gemacht wurde, dass die Honorarkräfte der Musikschule im Krankheitsfall angabegemäß nicht bezahlt werden. Dies ist nicht unüblich, sofern die Honorarkräfte einen entsprechend höheren Stundensatz erhalten. Mit dieser höheren Bezahlung könnten sie dann den Krankheitsausfall selbst absichern. Wie dies bei der Stadt genau geregelt ist, muss hinterfragt und genau dargelegt werden. Für die GFL ist klar, anerkannte soziale Standards sind bei der Bezahlung von Honorarkräften einzuhalten.
Weil mit Blick auf das Ende der Wahlperiode des Rates bis Ende Juni kein hierfür zuständiges Gremium mehr tagt und über die Honorarfrage beraten kann, sollte Bürgermeister Hans Wilhelm Stodollick aus Sicht der GFL-Fraktion eine außerordentliche Sitzung des Ältestenrates anberaumen, um über diese Angelegenheit zu informieren. Eine abschließende, möglichst gemeinsame Bewertung sollte im Sinne der Beschäftigten und der Musikschule angestrebt werden.
Denn der gute Ruf der Lüner Musikschule steht auf dem Spiel, wenn es tatsächlich solche o.g. Verträge geben sollte. Zu hinterfragen ist auch, ob in anderen städtischen Einrichtungen (z.B. VHS) auch Honorarkräfte mit ähnlich evtl. problematischen Verträgen beschäftigt sind.
Die GFL-Ratsfraktion wird den Vorschlag mit dem Bürgermeister besprechen und setzt auf eine zügige Klärung und Lösung.
Autor:Gerd Kestermann aus Lünen |
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