Haushalt Lünen | Vol. 3 | Das EIGENKAPITAL der Stadt Lünen — hoffentlich kein Osterei
22.03.2015
Kurze Einführung
Das EIGENKAPITAL der Stadt ist für die zukünftige Situation der Einwohner der Stadt Lünen enorm wichtig.
Geht das Eigenkapital auf 0 zurück oder wird negativ, dann ist der sogenannte NOT-Haushalt die Folge.
Das wiederum heißt, das die Finanzhoheit und damit auch das kommunale Selbstverwaltungsrecht nur noch auf den durch § 82 GO NRW gezogenen, engen Grenzen einer vorläufigen Haushaltsführung basiert.
Praktisch bedeutet das im Ergebnis nichts anderes, als dass die Stadtverwaltung und der Stadtrat nur noch Aufgaben wahrnehmen bzw. Aufwendungen entstehen lassen dürfen, zu deren Erfüllung bzw. Leistung sie rechtlich verpflichtet sind, und auch nur noch solche Ausgaben bzw. Auszahlungen leisten dürfen, zu deren Leistung eine Rechtspflicht besteht. Also keine "freiwilligen" Ausgaben, wie Zuschüsse an Sportvereine, wohl auch die Hausaufgabenbetreuung und vieles Anderes.
Wie errechnet sich nun das EIGENKAPITAL?
Die Stadt hat Vermögen z. B. in Form von Bauten, Straßen und vieles mehr. Diese Positionen stehen auf der AKTIV-Seite der Bilanz.
Bilanz erklärt sich aus dem ital. bilancia = Balken/Waage.
Also muss auf der Gegenseite, der PASSIV-Seite, die gleiche Summe stehen.
--> siehe in Fotos oben BILD 1
Die Bilanz setzt sich zusammen aus den Schulden (= der fremden Finanzierung der Vermögenspositionen) und dem Eigenkapital (= der restlichen Finanzierung von Vermögen "aus der eigenen Tasche").
Noch einfacher: Vermögen minus fremder Schulden = Eigenkapital.
--> siehe in Fotos oben BILD 2
Also tritt der Fall NOT-Haushalt ein, wenn die (fremden) Schulden gleich oder höher als das Vermögen sind.
---> siehe in Fotos oben BILD 3
Zur EIGENKAPITAL - PROGNOSE in Lünen anhand der bislang bekannten Daten folgende Darstellung:
---> siehe in Fotos oben BILD 4
Ein wesentlicher Belastungsfaktor ist dabei der leidige Kursverlust aus den Schweizer Franken (CHF) Krediten.
Nur nebenbei hier die Erläuterungen der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) des Landes NRW zur notwendigen Verbuchung dieser Position:
---> siehe in Fotos oben BILD 5a/ 5b / 5c
Weitere belastende Faktoren, wie z. B. die aus dem Krediterlass des LandesInnenministeriums vom 09.10.2006 (Pos. 2.3.2) resultierende notwendige Bildung von Risikopolstern aus den Zinsgewinnen aus den CHF Krediten bleiben hier sogar noch außen vor. Das Desaster zeichnet sich auch so ab.
Diese leider negative Vorschau zeigt wieder einmal auf, wie wichtig es ist, für den anstehenden Haushalt die Basis zu bestimmen, auf die eine realistische Planung aufsetzen soll.
Diese Erkenntnis wird hoffentlich auch die am 24.03. tagende Finanzkommission in ausreichendem Maße in ihre Diskussion einbeziehen!
Anders werden vermutlich nur Luftschlösser gebaut, die in kurzer Zeit (spätestens mit Feststellung des Jahresabschluss 2014) zur Notwendigkeit eines Haushaltsnachtrags führen dürften.
Es ist unserem Stadtkämmerer im Sinne der Bürger nur zu wünschen, dass Ihm und seinen Mitarbeitern noch geniale Lösungen einfallen, um den Notstand zu vermeiden.
Autor:Reiner W. Dzuba aus Lünen |
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