Grüne wollen Hundesteuer-Satzung ändern
Hunde-Freunde dürfte dieser Antrag der Grünen freuen: Die Fraktion will im Rat der Stadt Lünen eine Änderungen der Satzung für die Hundesteuer durchsetzen. Herrchen und Frauchen könnten damit in manchen Fällen Geld sparen.
Die Befreiung von der Hundesteuer gibt es in Lünen laut Paragraph 3 der Satzung vom Dezember 2012 bisher nur für Hunde, die ausschließlich dem Schutz einer blinden, tauben oder sonst hilflosen Person dienen. Die Grünen wollen nun fünf Punkte hinzufügen. Steuerbefreiung soll es demnach auch für Gebrauchshunde wie etwa Hütehunde geben. Zertifizierte Therapiehunde, die nachweislich für soziale und therapeutische Zwecke eingesetzt werden, stehen an zweiter Stelle auf der Liste. Forstaufseher könnten von der eventuellen Neuregelung ebenfalls profitieren, wenn ihr Hund für den Feld-, Forst- und Jagdschutz eingesetzt wird und die dafür erforderlichen Prüfungen abgelegt hat. Gleiches könnte dann nach Satzung für Meldehunde, Sanitätshunde und Schutzhunde gelten. Zwölf Monate von der Steuer befreit sein sollen nach den Vorstellungen der Grünen Hunde, die "aus einem nach den Vorschriften der Abgabenordnung als steuerbegünstigt anerkannten und mit öffentlichen Mitteln geförderten inländischen Tierheim oder Tierasyl" in einen Haushalt aufgenommen werden. Die Fraktion begründet, dass das die oft überfüllten Tierheime beispielsweise finanziell durch die Einsparung von Futtermitteln entlaste. Hinzu komme, dass für Hunde in einem Tierheim auch keine Hundesteuer gezahlt werde und Menschen, die Hunde von dort aufnehmen, einen außergewöhnlichen Beitrag zum Tierschutz leisteten. Der Antrag soll am Donnerstag im Haupt- und Finanzausschuss beschlossen werden.
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