GFL: Stadt soll Baumfrevel in Brambauer prüfen
Die GFL kritisiert grobe Verstöße gegen die städtische Baumschutzsatzung auf privaten Grundstücken. Als jüngstes Beispiel benennt sie das unprofessionelle Beschneiden und Kürzen von Bäumen im Bereich der Wohnanlage An der Linnerst in Brambauer. Die Stadt soll das Gespräch mit dem Eigentümer suchen und prüfen, ob gegen ihn ein Bußgeld verhängt wird. Einen entsprechenden Antrag stellte die GFL-Ratsfraktion jetzt.
GFL-Ortstermin in Brambauer. „Wir nennen ihn jetzt den Galgenbaum“, berichtet ein Mieter, der von seinem Balkon auf den ruinierten Baum nahe der Waltroper Straße blickt. „Da kommt dann eine fremde Kolonne, mit der man nicht reden kann, weil niemand Deutsch spricht, und sägt drauflos.“ Überhaupt wisse man nicht so recht, an wen man sich wenden könne. „Unsere Wohnungen sind in den letzten Jahren schon dreimal verkauft worden“, erzählt ein anderer Mieter.
Baumschutz gilt auch für Privatleute
Das Beschneiden und Kürzen von acht bis zehn Bäumen in Brambauer sei erkennbar unprofessionell erfolgt, kritisiert Andreas Dahlke, Sachkundiger Bürger der GFL und selbst Gartenexperte. Die Aktion stelle einen groben Verstoß gegen die städtische Baumschutzsatzung dar. Die untersage auch Privateigentümern, Bäume zu zerstören, zu beschädigen oder ihren Aufbau so zu verändern, dass ihr Charakter erheblich gestört bzw. ihr Wachstum beeinträchtigt wird.
Vorfall in Brambauer keine Lappalie
Für die GFL handelt es sich bei dem Vorfall An der Linnerst nicht um eine Lappalie. „Damit solche Ordnungswidrigkeiten nicht einfach durchgehen, haben wir die Stadtverwaltung per Antrag gebeten, den Fall zu untersuchen“, so GFL-Ratsherr Wolfgang Manns. Sofern die Verwaltung ebenfalls einen Verstoß feststelle, müsse der Eigentümer mit einem Bußgeld belangt werden. Dieses müsse der Schwere des Verstoßes entsprichen. Manns: „Eine entsprechende Bußgeld-Staffel hatte der Rat der Verwaltung Ende April in Auftrag gegeben.“
Die GFL will sich in Zukunft verstärkt für den Baumschutz im Stadtgebiet einsetzen. Dahlke: „Der Schutz darf sich aber nicht auf den städtischen Baumbestand beschränken, sondern muss auch für Privatgrundstücke gelten - wie es die Lüner Baumschutzsatzung vorsieht.“
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Autor:Alexander Ebert (GFL-Ratsfraktion) aus Lünen |
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