Gericht: Selm darf die Grundsteuer erhöhen
Schlechte Nachricht für Grundeigentümer. Die Erhöhung der Grundsteuer in Selm ist rechtmäßig. Das entschied am Donnerstag das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen.
Die Stadt Selm hatte den Hebesatz der Grundsteuer Anfang des Jahres nach langen Diskussionen von 445 auf 825 Prozent angehoben, um das große Loch im Selmer Haushalt abzumildern. Über 150 Eigentümer wollten das so nicht akzeptieren und hatten geklagt, nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts haben sie damit aber keine Aussicht mehr auf Erfolg. Der Verband für Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen kritisierte das Urteil. „Dieses Urteil wird Signalwirkung für weitere finanzschwache Kommunen haben und dazu führen, dass jetzt auch in anderen Regionen über Erhöhung der Grundsteuer nachgedacht werde“, befürchtet Detlef Erm, Justiziar des Verbands.
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