Gericht erklärt Sperrklausel für verfassungswidrig
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Am 10.Juni 2016 wollte der Düsseldorfer Landtag für eine "Bereinigung" der Parteienlandschaft in den Kommunalvertretungen sorgen.
Entsprechend wurde eine Sperrklausel von 2,5% für den Einzug in die Kommunalparlamente durch SPD, CDU und GRÜNE verabschiedet.
Dagegen haben 8 kleine Parteien (u. a. die PIRATENPARTEI) vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster geklagt (Bildergalerie).
Durch die Sperrklausel sollte die Vielfalt in den Kommunalvertretungen eingeschränkt werden um die vorgeschobenen Zielsetzung des "Erhalts der Arbeitsfähigkeit" der Kommunalparlamente zu gewährleisten.
Diese Argumentation konnte von den Sperrklauselbefürwortern weder im schriftlichen noch im mündlichen Vortrag belegt werden.
Entsprechend hat der Verfassungsgerichtshof Münster heute der Klage stattgegeben und die Sperrklausel für verfassungswidrig erklärt!
Die erweiterte Begründung lautete dabei: "Die Klausel verletze den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit".
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Autor:Reiner W. Dzuba aus Lünen |
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