Gericht: Ausgangssperre ist rechtswidrig

Die Ausgangsbeschränkung in der Nacht ist rechtswidrig, entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. | Foto: Magalski / Themenbild
  • Die Ausgangsbeschränkung in der Nacht ist rechtswidrig, entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.
  • Foto: Magalski / Themenbild
  • hochgeladen von Lokalkompass Lünen / Selm

Bürger beschwerten sich beim Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen über die Ausgangssperre im Kreis Unna - und bekamen heute Recht! Der Entscheid der 2. Kammer des Gerichts ändert aber zunächst nicht viel, denn er wirkt sich laut Kreis Unna nur aus für die drei Kläger.

Die Ausgangsbeschränkung im Kreis Unna ist rechtswidrig, so urteilte die Kammer über die seit dieser Woche neue Regelung und gab damit dem Antrag eines Bürgers aus Bergkamen statt. Die Begründung: Ein Paragraph im Infektionsschutzgesetz sehe vor, dass Ausgangsbeschränkungen nur zulässig seien, soweit auch bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen eine wirksame Eindämmung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 erheblich gefährdet wäre, der Beweis dafür fehle im Kreis Unna. Eine Ausgangsbeschränkung ist der Kammer demnach zu "hart", wenn eine Eindämmung der Infektionen auch mit anderen Mittel zu erreichen wäre. Den Entscheidern beim Kreis Unna dürfte das vermutlich sauer aufstoßen, denn sie wollten gar keine Ausgangssperre, sondern ein umfassendes nächtliches Kontaktverbot als milderes Mittel. Das Land Nordrhein-Westfalen stimmte diesen Plänen aber nicht zu und verdonnerte den Kreis zur Ausgangsbeschränkung. Der Kammer-Entscheid wirkt sich zunächst nur für die drei Personen aus, die klagten - für alle anderen bleibt, das betonte Volker Meier, der Pressesprecher des Kreises Unna, die Allgemeinverfügung vorerst in Kraft. Und damit auch die nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr im Kreis Unna. Der Kreis Unna will nun mit dem Land Nordrhein-Westfalen die nächsten Schritte abstimmen, doch theoretisch muss der Kreis wohl keine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht mehr einreichen: In Berlin stimmte der Bundestag heute für die bundesweite Notbremse - und die bremst, wenn der Bundesrat das neue Gesetz so abnickt, schon ab einer Indizdenz von 100! Zum Wochenende könnte das nach aktuellem Stand frühestens der Fall sein, ein Bestandteil ist dann ebenfalls eine Ausgangsbeschränkung in der Nacht.

Autor:

Lokalkompass Lünen / Selm aus Lünen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

12 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.