Frage nach Bewirtungskosten sorgt für Unmut
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Zur Sache:
Dem Rat der Stadt Lünen liegt ein Bürgerantrag vor, der Fragen bezüglich der rechtlichen und der moralisch/politischen Seite zur freien Bewirtung der politischen Vertreter der Bürgerschaft stellt, dazu hier der erste Beitrag.
Dieser Antrag ist mit Beschluss des Gremiums des Haupt- und Finanzausschusses am 05.07.2018 zur Beratung in den Ältestenrat überwiesen worden.
Zur Erinnerung: Der Ältestenrat beschäftigt sich in NICHT öffentlicher Sitzung im Wesentlichen mit organisatorischen Fragestellungen der politischen Arbeit, u. a. auch mit dem Thema "Fraktionszuwendungen".
Es bleibt abzuwarten, wie die rechtliche Bewertung der dauerhaften Bewirtungszuwendungen aus den Kassen der Stadt aussehen wird; wohlgemerkt eine Zuwendung neben den gesetzlich in der Entschädigungsverordnung NRW (EntschVO) geregelten Aufwandsentschädigungen der politischen Vertreter.
Die EntschVO sieht im Übrigen explizit keine Bewirtungskosten vor.
Im Vorfeld allerdings wurden schon verschiedene Unmutsbekundungen aus dem betroffenen Personenkreis ob dieses gestellten Antrages laut.
Einige Einzeläußerungen in diesem Zusammenhang von den im Antrag Angesprochen:
"Antrag ist kleinlich, … peinlich, …armselig, …die Begeisterung für das Ehrenamt leidet,… damit wird die Anerkennung des Ehrenamtes beschädigt…".
Obskure Fragen, wie "Was ist mit den Toilettengängen? Sollen diese dann auch bezahlt werden?" werden ebenfalls gestellt.
Zur Beruhigung, davon kann natürlich keine Rede sein. Die Toilettenanlagen im Rathaus sind öffentlich, also von Jedem benutzbar.
Im Gegensatz zu den Bewirtungen der politischen Vertreter, diese sind nachdrücklich für anwesende Zuhörer aus der Bürgerschaft nicht zugänglich.
Also ist durch den Antrag und die Berichterstattung darüber das Politische Amt an sich gefährdet?
Oder sieht man vielleicht in der Nachfrage einen Angriff auf die persönliche Wohlfühlzone?
Die bekannt gewordenen Äußerungen lassen dies fast vermuten.
Aus dem gleichen Personenkreis verlautete Äußerungen, wie:
"…ich bin ja nicht wegen … Sitzungsgeld und … Fahrtkosten dabei, sondern um mitzureden / zu ändern."
sind eher die Ausnahme, widerlegen aber die erste Fragestellung.
Keiner aus dem angesprochenen Personenkreis, allesamt Ehrenamtler, ist mit Zwang oder gegen seinen Willen ein Vertreter der Bürgerschaft geworden.
Jeder hat sich intensiv freiwillig durch einen Wahlkampf bei den Bürgern in diese Position beworben.
Wie kann es sein, dass die Frage eines, dieser umworbenen, Wählers zu den grundsätzlichen Regelungen der finanziellen Ausstattung seiner politischen Vertreter als (vorsichtig ausgedrückt) "nicht passend" beurteilt wird?
Das Thema kann getrost sachlich abgearbeitet werden.
Die rechtliche Prüfung wird zu einem Ergebnis führen und gibt den Beteiligten auch eine persönliche Sicherheit.
Sind danach Bewirtungen nicht möglich, sind diese eben genauso zu unterlassen, wie vor einiger Zeit die rechtliche Prüfung zum Versagen des jahrelang kostenfreien Parkens von VHS-Seminarteilnehmern geführt hat.
Die politische Einschätzung des Themas ist dann sehr wohl an die Ehrenamtler direkt adressiert.
Reflektiert man das Ergebnis der Selbstbeurteilung anlässlich der in 2016 vom Land NRW beschlossenen zusätzlichen Erhöhungen von Entschädigungszahlungen für bestimmte Personengruppen der Fraktionen (Quelle Ruhrnachrichten / Lünen v. 14.03.2017), darf man allerdings seine Bedenken haben.
Die in Anbetracht der klammen kommunalen Haushalte aufkommenden Diskussionen über die Zumutbarkeit für die kommunalen Kassen in Schwerte und Unna wurden in Lünen erst gar nicht geführt.
Lüner CDU und SPD fanden die Erhöhungen für "angemessen", die GfL wird zitiert mit "Demokratie kostet Zeit und Geld".
Einzig die FDP urteilte konkret "Nicht angemessen angesichts der hohen Überschuldung Lünens".
Die damalige Erhöhung schlug insgesamt für Lünen mit 56.000 EUR zu Buche.
Um Nachfragen und Hinweise aus dem angesprochenen Personenkreis aufzunehmen, werden die Angaben zu den aktuell gezahlten Aufwandsentschädigungen der politischen Ehrenamtler nachfolgend nochmals präzisiert, schließlich sind nicht alle Ehrenamtler auch Ratsmitglieder, es gibt ergänzend noch Sachkundige Bürger etc., die nur an einzelnen Ausschusssitzungen teilnehmen.
Geregelt wird dies alles in der Entschädigungsverordnung NRW (EntschVO).
Diese Vergütungen werden für Ratsmitglieder über volle 12 Monate des Jahres gezahlt.
Nun sind Einzelne zwar nicht nur in den Ratssitzungen vor Ort, sondern auch noch in verschiedenen Ausschüssen.
Insofern ist eine Bemessung der Aufwandsvergütung durch die besuchte Anzahl von Sitzungen im Allgemeinen nicht darstellbar.
Auch die Zeit für die Vorbereitung von Sitzungen ist schwierig einschätzbar, zumal wie im "wirklichen Leben" immer Unterschiede beim Einsatzwillen der Einzelnen natürlich ist.
Andererseits muss für 2018 auch festgehalten werden:
(14.12.2017 bis 31.12.2017 keine Sitzungen = 2,5 Wochen)
- 01.01.2018 bis 24.01.2018 keine Sitzungen = 3,5 Wochen
- 13.07.2018 bis 04.09.2018 keine Sitzungen = 7,5 Wochen
- 14.12.2018 bis 31.12.2018 keine Sitzungen = 2,5 Wochen
d.h.: in 2018 sind 13,5 Wochen sitzungsfrei = 3,4 Monate in denen die Aufwandsentschädigung weitergezahlt wird.
Das entspricht rechnerisch für das einfache Ratsmitglied einer Aufwandsentschädigungssumme von 1.350 EUR für die sitzungsfreie Zeit.
Ob davon vielleicht die Bezahlung von Getränken und Speisen bei den stattfindenden Sitzungen möglich ist?
Insgesamt sollen 80 Sitzungen stattfinden (Quelle: Ratssystem der Stadt Lünen); wohlgemerkt nicht in allen Sitzungen von Seniorenbeirat bis Rechnungsprüfungsausschuss sind alle politischen Ehrenamtler vertreten.
Zum Beispiel in dem relativ wichtigen und anzahlmäßig gut besetzten Ausschuss "Stadtentwicklung und Umwelt" sind 10 von gesamt 54 Ratsmitgliedern fest gemeldet.
In 2018 sind als Pflichtsitzungen für alle Ratsmitglieder 5 Ratssitzungen geplant (2017 waren es 6).
Der zweitwichtigste Ausschuss, der Haupt- und Finanzausschuss, wird ebenfalls mit 5 Sitzungen geplant.
Die "Pflichtübungen" sind also in ihrer Zahl überschaubar.
Vor dem Hintergrund des Vorangestellten ist es schon erstaunlich, was für einen Wirbel die Frage eines (Wahl-)Bürgers nach der Rechtmäßigkeit und der Notwendigkeit einer kostenlosen Bewirtung der ehrenamtlichen Bürgervertreter im betroffenen Personenkreis auslöst.
Die sich in Lünen in Vereinen und Organisationen betätigenden Ehrenamtler können nur Staunen ob dieser offenbaren Befindlichkeit des angesprochenen Personenkreises.
Das Ergebnis des nun eingeleiteten Prozesses wird auf jeden Fall vor den nächsten Kommunalwahlen mit Interesse zur Kenntnis zu nehmen sein.
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Autor:Reiner W. Dzuba aus Lünen |
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