Forensik – PRO Victoria setzt auf Dialog mit Gesundheitsminister Karl Josef Laumann
In seiner Erklärung zu dem Bau der forensischen Klinik in Hörstel hat der amtierende Gesundheitsminister Franz Josef Laumann am 25.10.2012 in bemerkenswerter Weise die Aufgaben von Gesellschaft und Politik dargelegt.
PRO Victoria hat Minister Laumann in einem Brief gebeten, uns, der Stadtgesellschaft Lünens, ein Mitbestimmungsrecht im Hinblick der Platzierung der forensischen Klinik auf dem Zechenareal einzuräumen.
MGEPA NRW
Herrn Minister Karl Josef Laumann
Horionplatz 1
40213 Düsseldorf Lünen, 30.11.2017
Forensische Klinik in Lünen
Sehr geehrter Herr Minister Laumann,
ein eindeutiges Ergebnis zeigt eine Internet-Abstimmung, die von den Ruhr Nachrichten – Lokalredak¬tion Lünen – in diesem Jahr initiiert worden ist: 78,98% von 5691 abgegebenen Stimmen der Bürgergesellschaft Lünens votierten für den Weg der Kooperation der Stadt mit dem Land und somit gegen die Aufrechterhaltung der Klage seitens der Stadt Lünen.
Nur noch 20,68 % wollen die Forensik verhindern, und 0,34% gaben keine Beurteilung ab. Eines ist damit klar: Die forensische Klinik ist in Lünen angekommen. Sie wird schon seit langer Zeit von übergroßen Teilen der Lüner Bevölkerung respektiert.
Aus unserer Sicht ist die Weiterführung der Klage nur noch ein Politikum von Eitelkeiten der Lüner Stadtverwaltung ohne jedwede Substanz, unterstützt durch eine knappe Mehrheit des Rates, diese wiederum ermöglicht durch die vollumfänglicher Zustimmung der CDU-Fraktion.
Ihre Erklärung, Herr Minister Laumann, zur geplanten Errichtung einer Forensik in Hörstel vom 25.10.2012 haben wir mit Genugtuung aufgenommen. Auch für den Standort Lünen bringt sie in prägnanter Weise die entscheidenden Kriterien auf den Punkt. Sie hoben in Ihrer Erklärung hervor, wie notwendig ein Dialog mit der Landesregierung sei, auch und gerade, um Vorteilsaspekte für die betroffene Kommune offen zu halten.
Den größten Vorteil eines proaktiven Dialogs mit dem MGEPA sehen wir, die Bürgergemeinschaft PRO Victoria, in einer Neuplatzierung der forensischen Klinik auf dem ca. 52 ha großen Zechenareal. Hier sehen wir aber auch noch Bewegungsmöglichkeiten des MGEPA, die wir uns ergriffen wünschten.
Sachlichkeit und Fairness gebieten es festzustellen, dass die Auswahl dieser Victoria-Zechenbrache für die Errichtung einer Maßregelvollzugsanstalt im Landgerichtsbezirk Dort-mund vom MGEPA sachgerecht erfolgt ist.
Lösungsweg für die vorteilsreiche Neuplatzierung der Forensik ist folgender Umstand: Grundstückseigner der Zechenbrache Victoria 1/2 sind bei ungleich großen Flächen die RAG und die RWE. Der Flächenbedarf der Klinik mit ca. 5-6 ha beträgt lediglich ein Zehntel der Gesamtfläche. Die Gesamtfläche bietet genügend planerische Freiheit für eine Neuplatzierung. Diese trägt vielen Seiten Rechnung: den Belangen der Patienten wie auch der Anwohner, nicht zuletzt auch Perspektiven einer erfolgreichen städtischen Entwicklung Lünens.
Die derzeit vom MGEPA priorisierte Anordnung auf dem Gelände der RAG (nahe der Wohnbebauung der Victoriasiedlung!) darf nicht realisiert werden. Sie kann aus Lüner Sicht nicht akzeptiert werden.
Die optimale Forensik-Baufläche befindet sich im südwestlichen Bereich nahe der Lippe auf der RWE-Fläche. Sie wird schon seit Jahren von PRO Victoria – nach tiefgehenden bautechnischen Recherchen (Einzelargumente finden sich in beigelegten Schreiben an LM Steffens vom 11.02.2017) – als das bestgeeignete Grundstück angesehen.
PRO Victoria bittet Sie, Herr Minister Laumann, die Demokratie und deren Grundgedanken einer Partizipation der Betroffenen bei einer solchen doch hoch sensiblen Thematik nicht außer Kraft zu setzen. In Ihrer „Hörstel“-Erklärung, Herr Minister Laumann, führten Sie aus: „Wer Belastungen auf sich nimmt, muss an anderer Stelle entlastet werden.
Überproportionale Belastungen müssen vermieden werden.“
Demnach wäre es ein erster konsequenter Schritt, auch der Bürgergesellschaft Lünens im Hinblick der Platzierung der forensischen Klinik auf dem Zechenareal ein Mitbestimmungsrecht einzuräumen.
Im Anhang haben wir uns erlaubt, für Sie ein Schreiben an Ihre Vorgängerin im Amt, Frau Barbara Steffens, vom 11.02.2017 beizufügen. Eine Antwort hierzu hat PRO Victoria leider noch nicht erhalten.
Gerne würden wir Ihnen – an welchem Ort in NRW auch immer – persönlich und detaillierter unsere Beweggründe einer alternativen Anordnung der forensischen Klinik darstellen wollen. Schließlich geht es um ein Bauprojekt für Lünen, das wohl über zig Generationen hinweg das Leben in dieser Stadt mitprägen wird.
Für die Bürgergemeinschaft PRO Victoria
Hans Laarmann (Vorstand Technik / Pressesprecher)
Anlage
Frau Ministerin
Barbara Steffens
MGEPA NRW
Horionplatz 1
40213 Düsseldorf
Lünen, den 11.02.2017
Antrag auf Überprüfung eines alternativen und sich aufdrängenden Standortes der geplanten forensischen Klinik auf der ca. 52 ha großen Zechenbrache Victoria 1/2 in Lünen.
Eine Alternative zu dem MGEPA-Vorschlag der Platzierung auf dem RAG-Areal, nahe der Wohnbebauung
Sehr geehrte Frau Ministerin Steffens,
die Bürgergemeinschaft PRO Victoria ist weiterhin – und nun auch nach tiefergehenden Recherchen bekräftigt und bestätigt – der Überzeugung, dass die Auswahl Ihres Ministeriums, nur das RAG-Gelände für die geplante forensische Klinik zu nutzen, eben nicht den bestmöglichen Standort auf der Zechenbrache darstellt. Zahlreiche Belange der Stadt Lünen und somit der gesamten Bürgergesellschaft wurden nahezu völlig unterdrückt.
I. Die Berücksichtigung auch zukünftiger städtebaulicher Belange als Eignungskriterium
Die formale Geeignetheit eines Forensik -Standortes nach geltendem Recht zeichnet sich u. a. durch folgende Faktoren aus:
(1) Lage und Größe des Grundstückes;
(2) Erschließung des Grundstückes, wirtschaftliche Nutzbarkeit;
(3) Umsetzung sicherheitstechnischer und therapeutischer Belange;
(4) Belange des Wasser-, Landschafts-, Natur- und Denkmalschutzes usw.
Aber auch durch:
(5) Berücksichtigung planerischer Vorgaben der Gemeinden sowie die Berücksichtigung auch zukünftiger städtebaulicher Belange.
Gerade der letzte Punkt, die Berücksichtigung von positiven städtebaulichen Akzenten etc., wurde bei Ihrer Entscheidung zu dem RAG- Grundstück völlig unzureichend mit einbezogen.
Die Ihnen von der Stadt Lünen überlassene Machbarkeitsstudie aus dem April 2016 (erstellt vom Büro SSR, Schulten Stadt-und Raumentwicklung) zeigt doch in eindrucksvoller und deutlicher Weise auf, dass das südwestlich gelegene RWE-Grundstück in allen Belangen vorteilhafter eingestuft werden muss. Die Platzierung einer Forensik an der Peripherie eines solchen großen Brachgeländes ist insgesamt betrachtet die verträglichste Lösung. Als positives NRW-Vergleichsbeispiel sei hier die Lage der Forensik auf der Zeche Pluto in Herne angeführt.
Insbesondere können die Belange der Patienten bei der äußeren Gestaltung der Gebäude und deren Infrastruktur in einer optimalen Weise berücksichtigt werden.
Angesagt sind hier nicht auf dem Reißbrett festgelegte, zumeist rechtwinklig ausgerichtete Bauweisen, sondern Formen mit landschaftsgerechter Ausrichtung, z. B. eine dem Flussbett der Lippe angepasste Lösung. Der Blick auf die Lippe mit all seinen der Jahreszeit sich wandelnden Eindrücken ist eine Verpflichtung gegenüber den Patienten. Der fade Blick auf eine 5,5 m hohe Betonwand darf nicht mehr erwogen werden und ist der Vergangenheit zuzuordnen.
Lassen Sie uns für Lünen eine forensische Klinik entwickeln, die Maßstab sein kann für eine neue Generation der Forensik-Architektur und forensischen Patientenbetreuung. Fügen wir doch die Klinik in eine parkähnliche Landschaft ein. Dies ist eine Herausforderung, die wir Lüner gerne annehmen. Denn bei einer gewollten Kooperation zeichnet sich überdeutlich eine überzeugende Win-/Win-Lösung ab.
II. Unüberwindliche Kontamination des RWE-Geländes? Nein!
In der Vergangenheit brachte Ihr Haus immer wieder die Begründung vor, dass eine verstärkte Kontamination durch den damaligen Betrieb einer Kokerei auf dem RWE-Gelände den Bau einer Forensik nicht erlaube. Eine solche (im Übrigen auch ungeprüfte) Einschätzung war und ist haltlos. Bei einer sachgerechten Bewertung der Geologie wäre eine solche Beurteilung nicht getroffen worden. Dazu passt, dass in der Planungsbeiratssitzung am 16.01.2017 seitens eines Vertreters des MGEPA mitgeteilt wurde, eine Prüfung des RWE Geländes sei noch keineswegs erfolgt.
Der Sachverhalt der Flächenkontamination des RWE-Geländes stellt sich wie folgt dar:
(1) Kontamination der RWE-Fläche in einer für den Forensikbau unschädlichen Tiefe: Die von der Kokerei verursachte Kontamination wirkt sich bei der Bebauung der vorliegenden RWE-Fläche nicht aus. Denn diese Verunreinigungen liegen ca. 10-12 m tiefer im Bereich des Flussbettes der Lippe (siehe beiliegendes Schema).
Die hierfür geplante Grundwasserreinigung mit einer Brunnengalerie, bestehend aus 9 Brunnen, ist konzipiert. Sie befindet sich in der finalen Abstimmung mit dem Kreis Unna und der Gesellschaft für Vermögensverwaltung Dortmund – einer Tochter der RWE Service GmbH.
(2) Bodenverdichtung unvermeidlich, aber gut schaffbar: Durch Umklappen einer vormals im Süden und Westen gelegenen Bergehalde wurden die Produktionseinrichtungen der Kokerei überdeckt. Es handelt sich hier um Bergbau-typisches Material (Berge, Kohle, Koks und teilweise Bauschutt.). Durch eine entsprechende Bodenmechanik (z. B. Nachverdichtung etc.) ist die erforderliche Tragfähigkeit für die Gebäude einer Forensik in jedem Falle realisierbar.
Das Baugrundrisiko auf der RWE-Fläche ist deutlich geringer einzuschätzen, da keine Altfundamente vorhanden sind. Auf der RAG-Fläche müssten dagegen Altfundamente rückgebaut und die Hohlräume verfüllt werden. Egal welche Fläche man wählt, immer wäre auch eine Bodenverdichtung notwendig.
Dass Bergehalden bebaut werden können, ist keine neue Erkenntnis. Gerade in Lünen-Brambauer wurde vor wenigen Monaten auf dem Bergematerial des Bergwerkes Minister Achenbach ein Windrad mit einer Höhe von 150 m in Betrieb genommen. Es gibt somit keinen technischen Grund, das aufgeschüttete Bergematerial auf der RWE-Fläche für den Bau von forensischen Gebäuden in Frage zu stellen!
(3) Umwelttechnische Belange des RWE-Areals leicht beherrschbar: Für die „Biotope“ gibt es – wenn erforderlich – Ersatzmaßnahmen, so die Organisationseinheit Natur und Umwelt des Kreises Unna. Bei der Grundwasserreinigung handelt es sich nicht um eine Dekontamination der Schadensquelle, so dass zunächst von einer unbegrenzten Dauer der Maßnahme auszugehen ist.
IV. Konzertierte Aktion vom Ministerium, Kommune und Anwohnern für die RWE-Fläche
Die Bürgergemeinschaft PRO Victoria bittet Sie hiermit, von Ihrer Entscheidung Abstand zu nehmen, die Forensik auf dem RAG-Gelände errichten zu lassen.
Dabei geht es PRO Victoria nicht um die Frage „Forensik: JA oder NEIN!“. Die Intention seitens PRO Victoria war und ist es, einen optimalen Konsens 1) zu den Belangen der Forensikpatienten, 2) zu den Belangen der direkten Anwohner der Klinik und 3) zur notwendigen und für unsere Stadt so wichtigen städtebaulichen Entwicklung zu erarbeiten.
Mit unseren schon vor vier Jahren begonnenen Überlegungen, die forensische Klinik auf dem RWE-Gelän¬de zu platzieren, haben wir nicht nur in unserer Heimatstadt großen Zuspruch erlangt.
Sehr geehrte Frau Ministerin, mit Ihrer Unterstützung zu Gunsten des alternativen RWE-Standortes würden Sie in unserer Stadt eine „PRO Forensik“-Gestimmtheit auslösen und einen Schub bewirken, welcher für die weitere Umsetzung des Bauvorhabens allseitig nur positiv gewertet werden kann.
PRO Victoria bittet Sie nachdrücklich darum.
Mit freundlichen Grüßen aus Lünen
Für Ihre Bürgergemeinschaft PRO Victoria e.V.
(Stephan Gorski) (Barbara Christ) (Hans Laarmann)
1. Vorsitzender 1. stellv. Vorsitzende Vorstand Technik / Pressesprecher
Autor:Hans Laarmann aus Lünen |
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