FORENSIK — Neuigkeiten Vol. 6 | Machbarkeitsstudie Brachfläche Zeche Victoria

Machbarkeitsstudie Zeche Victoria I / II

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Bekanntlich wurde eine Studie von 2 beauftragten Planungsbüros zur möglichen Entwicklung der Victoria-Brache im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt am 19.04.2016 vorgestellt.
Die 92-seitige Studie ist von der Stadt Lünen hier ins Netz gestellt worden.

Die Studie mündet letztlich in 5 Szenarien, jeweils mit einem unterstellten Bau der Forensik, bzw. ohne Bau:

Szenario 1a | Isolation Forensik

( Klage nicht erfolgreich / Forensik auf RAG-Grundstück isoliert mit 3,5 ha; ansonsten keine weitere Entwicklung der RAG-Fläche )
Geschätzte Entwicklungskosten 17,5 Mio. EUR (dav. Stadt Lünen 1,4 Mio. EUR, Fördermittel 1,9 Mio. EUR )

Szenario 1b | Gemilderte Isolation Forensik

( Klage nicht erfolgreich / Dauer X-Jahre / bei Kooperation Wohnbebauung neu auf Restfläche RAG an Westfaliastr. )
Geschätzte Entwicklungskosten 19,5 Mio. EUR (dav. Stadt Lünen 1,2 Mio. EUR, Fördermittel 8,2 Mio. EUR )

Szenario 2 | Standortentwicklung ohne Forensik

( Klage erfolgreich / weitergehende bauliche Entwicklung wird möglich auf gesamter RAG- und RWE-Fläche / Wohn- und Gewerbeflächen mit Grünflächen )
Geschätzte Entwicklungskosten 23,1 Mio. EUR (dav. Stadt Lünen 1,4 Mio. EUR, Fördermittel 12,9 Mio. EUR )

Szenario 3 | Städtebauliche Integration Forensik

( Klagerücknahme / Forensik mit städtebaulicher Integration / Flankierung von forensikaffinen Wohn- und Dienstleistungs- bzw. Bildungsangeboten sowie nichtstörendem Gewerbe )
Geschätzte Entwicklungskosten 23,8 Mio. EUR (dav. Stadt Lünen 1,3 Mio. EUR, Fördermittel 9,1 Mio. EUR )

Szenario 4 | Landschaftliche Integration Forensik

( Klagerücknahme / Forensik wird auf RWE-Gelände von 35 ha entwickelt / dadurch größere bauliche Entwicklung auf RAG-Fläche )
Geschätzte Entwicklungskosten 24,6 Mio. EUR (dav. Stadt Lünen 1,4 Mio. EUR, Fördermittel 12,1 Mio. EUR )

Eine komprimierte Würdigung der für 30.000 EUR in Auftrag gegebenen Studie führt hingegen insoweit zu einem enttäuschenden Ergebnis, da nahezu und ausschließlich bekannte Tatsachen präsentiert wurden, die bereits aus bei der Stadt vorhandenen oder der Stadt bekannten Projektstudien hervorgehen.
Andererseits macht der Vergleich der Fördergeldsummen bei den verschiedenen Szenarien klar, dass Szenario 2 / Keine Forensik den höchsten Förderbeitrag erzielt, während der Finanzeinsatz der Stadt Lünen uniso auf gleicher Betragshöhe verbleibt.

Die städtebaulichen Situation wurde allerdings von den Planungsbüros mehrfach insoweit neu bewertet, als dass sie eine Flächenentwicklung ohne eine "Kooperation" mit dem Land NRW, im Gegensatz zur Beibehaltung des eingeschlagenen "Konfrontationskurs" (Klage), nicht für machbar hielten.

Die Studienverfasser betonten während ihres Vortrags, Gespräche mit allen Akteuren geführt zu haben.
Auch die entsprechenden Vertreter des von der Ministerin Steffens geführten Landesministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter wurden einbezogen.
Vor dem Hintergrund der von den Planungsbüros der Stadt Lünen nahegelegten Kooperationsnotwendigkeit wurde vom Ausschuss die Ergebnisoffenheit des Studienergebnisses ohne Konsens diskutiert.

Die Verwendung der Begrifflichkeiten Konfrontations- und Kooperationskurs verstärken jedoch den Zweifel an der Ergebnisoffenheit.

Letztlich gestaltet sich der Sachverhalt so, dass das Land NRW eindeutig gegen den Willen der Stadt Lünen gehandelt hat und die Bezirksregierung zur Überstimmung des ablehnenden Bauantragsbeschluss des Stadtrats eingeschaltet hat.
Die Konfrontation geht ausnahmslos vom Land NRW aus.

Die Klage der Stadt Lünen zur Überprüfung der rechtlichen Situation im Forensikstreit ist ein vollkommen den demokratischen und rechtsstaatlichen Werten der Bundesrepublik entsprechender Bewertungsakt.

Brisanz erfährt die Gemengelage jedoch, wenn es stimmen sollte, dass in den Gesprächen des von der grünen Ministerin geführten Landesministeriums mit den Vertretern der Planungsbüros eine weitere städtebauliche Förderung der Stadt Lünen mit der Rücknahme der Klage in Zusammenhang gebracht worden sein soll.
Hier ist die Stadt Lünen zur Überprüfung eines solchen zutiefst undemokratischen und gegebenenfalls rechtsanstößigen Sachverhalts gefordert und sie muss dann ergebnisabhängig gegebenenfalls eine rechtliche Betrachtung ins Auge fassen!

Die Stadt Lünen ist andererseits in der Sache auch der Bürgerschaft, speziell den Anwohnern des ehemaligen Zechengeländes, verpflichtet.
In der gleichen Ausschusssitzung wurde vom Abteilungsleiter der Stadtplanung, Herr Berger, mitgeteilt, dass
(sinngemäßes Zitat)

die Klagebegründung der Stadt Lünen dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zugeleitet wurde, aber den Bürgern eine Einsichtnahme verweigert wird.

Als fragwürdige Begründung wurden "prozesstaktische" Erwägungen genannt, wobei wohlgemerkt der Gegenseite, also das Land, die Klageschrift direkt nach Eingang vom Gericht sowieso zugeleitet wird.
Leider muss man den im Stadtrat vertretenen Parteimitgliedern attestieren, dass sie offenbar auch die Interessen der Bürger (IHRER Wähler) hinten anstellen und dem Transparenz- und Beteiligungsgedanken gegenüber der Bürgerschaft wenig Wert beimessen; bis jetzt haben sie sich zumindest nicht für eine diesbezügliche Transparenz ausgesprochen!

Anm.: Der Verfasser hat eine Anfrage zur Freigabe der Klagebegründung gemäß IFG (Informationsfreiheitsgesetz) des Landes NRW an die Stadt gestellt.

Im Übrigen ist die Machbarkeitsstudie Inhalt des für den 23.06.2016 anberaumten 3. "Runder Tisch Victoria" (Näheres dazu in separater Terminankündigung).

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Autor:

Reiner W. Dzuba aus Lünen

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