Forensik - Lüner Filetstück auf dem Silbertablett serviert
Dass es seitens der Lüner Stadtverwaltung (RN vom 7.12.2013) nicht nachvollziehbar sein soll, warum sich das Land für den Standort Victoria I/II entschieden hat, grenzt meines Erachtens schon an populistische Perfidie.
Als Besucher der drei maßgeblichen Info-Veranstaltungen, in deren Verlauf die Vertreter des Ministeriums einerseits die Bewertungen der Standorte dargelegt haben und sich zum anderen bereitwillig Fragen aus der Versammlung und dem direkten Dialog vor und nach der Veranstaltung gestellt haben, komme ich zu der Überzeugung, dass die Stadt Lünen dem Ministerium quasi mehrere Steilvorlagen zur Ergebnisfindung geliefert und ihnen Victoria I/II auf einem „Silbertablett“ serviert hat.
Hier nur die wesentlichen Positionen:
Die Victoriafläche wurde dem Ministerium neben anderen Flächen durch die Stadt mit Billigung des Ältestenrates zur Prüfung angeboten.
Es lag ein 33 Jahre alter Bebauungsplan aus dem Jahre 1980 vor, der als völlig überholt und de facto als nicht mehr wirksam beurteilt wurde.
Seit 2006 wurde das ehem. Zechengelände durch eine Änderung des Flächennutzungsplans als sog. "weiße Fläche" ausgewiesen. Es ergab sich in Bezug auf die weitere Nutzung des Geländes keinerlei in die Zukunft weisende Planung.
Den Zugriff auf das Gelände über die Sonderregelung des § 37 BauGB (übergeordnetes Interesse) hält das Ministerium nicht für erforderlich.
Einer Klage würde das Ministerium bei dem Victoria-Gelände sehr gelassen entgegensehen.
Lünen als Forensik-Stadt noch zu verhindern scheint mir nicht mehr möglich. Steilvorlagen dieser Güte musste das Ministerium doch wohl aufnehmen, oder?
Um Victoria – die letzte innerstädtische Filet-Fläche – noch zu retten, darf sich die Verwaltung einer tieferen Betrachtung der auch vorgeschlagenen Fläche im Erlensundern nicht verweigern.
Die ablehnende Haltung des SPD-Bürgermeisters in dieser Sache ist ein besonderer und in keiner Weise nachvollziehbarer Affront gegenüber den Bewohnern nicht nur in der Victoria-Siedlung.
Eine Bürgerbefragung wie sie von der großen Mehrheit der Bürgerinitiative in der außerordentlichen Mitgliederversammlung für notwendig erachtet wurde, ist ein erster Schritt der Versachlichung.
Die von der Verwaltung ausdrücklich hervorgehobene Stellung des sog. „Planungsbeirates“ ist als bewusst irreführend anzusehen. Es soll wohl der Eindruck vermittelt werden, der Beirat hätte Entscheidungsbe-fugnisse, dieses ist jedoch selbst bei kleinsten Anliegen nicht der Fall.
Auch war es der Verwaltung nicht verwehrt, im Rahmen der Info-Veranstaltungen im Hinblick auf die nunmehr plötzlich „nicht nachvollziehbaren Gründe“ Fragen zu stellen. Verwaltung wie auch die Politik haben diese Möglichkeit leider nicht wahrgenommen.
Autor:Stephan Gorski aus Lünen |
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