Forensik-Klagebegründung noch in Arbeit: eine Farce!

Sieben! Monate sind bereits seit der Klageeinreichung verstrichen. Und immer noch nicht hat es die Lüner Stadtverwaltung trotz Unterstützung einer namhaften RA-Kanzlei geschafft, eine Begründung gegen den Bau einer Forensik in Lünen zu erarbeiten und dem Gericht vorzulegen.

Für sachkundige Beobachter ist dies keinesfalls überraschend. Zu steil waren auch die Vorlagen aus dem Rathaus zu Gunsten der Victoria-Brache. Zudem gibt es ja überhaupt keine nachvollziehbare Begründung, um die objektiv erarbeitete Standortwahl seitens des Ministeriums in Frage stellen zu können.

Bereits die im November 2012 von einer RA-Kanzlei erstellte Ausarbeitung über Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Ansiedlung einer Forensik gab schon bedeutsame, eindeutige Hinweise auf die Aussichtslosigkeit eines Widerspruches. Hier nur einige wichtige Beispiele aus der RA-Ausarbeitung:

1. Es „spricht vieles dafür, dass die Stadt mit dem B(ebauungs)plan verfolgte Ziele aufgegeben hat, ohne dass erkennbar neue Ziele an ihre Stelle getreten wären.“ Es „dürfte der B-Plan die ihm zukommende steuernde Funktion verloren haben“ (RA-Gutachten, S. 5).
2. Nach der Potentialanalyse 2006 wurde für den Flächennutzungsplan „bewusst keine städtebauliche Zielaussage mehr formuliert (Darstellung einer weißen Fläche)“ (RA-Gutachten, S. 5).
3. „Es spricht vieles dafür, dass das Land einen Verstoß gegen § 30 Abs.1 BauGB oder § 35 BauGB über die Anwendung der Sonderregelung des § 37 BauGB zu überwinden sucht“ (RA-Gutachten, S. 8).
4. „Die derzeitig mögliche Prognose geht deshalb dahin, dass eine Klage der Stadt gegen die Zustimmungsentscheidung der Bezirksregierung mit erheblichen Risiken verbunden wäre“ (RA-Gutachten, S. 11).
5. „Es spricht aber manches dafür, dass die Stadt dem gewichtigen öffentlichen Belang an der Schaffung notwendiger Plätze des Maßregelvollzuges wenig städtebaulich entgegen zu setzen hat. Die Gerichte erkennen den Ansatz des Landes an, auf den Bedarf in den jeweiligen Landgerichtsbezirken abzustellen. Die Stadt hat derzeit für den Vorhabensstandort keine dezidierten städtebaulichen Zielvorstellungen, was sich insbesondere in der fehlenden Darstellung einer bodenrechtlichen Nutzungsmöglichkeit im FNP ausdrückt“ (RA-Gutachten, S. 12).

Diese RA-Ausarbeitung ist allen Ratsmitgliedern zur Entscheidungsfindung vorgestellt worden. So gesehen haben die Klagebefürworter im Rat sich in Kenntnis dieser Aussagen auf einen Irrweg begeben.

Den weisen Rat des damaligen Bürgermeisters, Hans-Wilhelm Stodollick, die Erfolgschancen einer Klage erst nach (!) Vorlage eines RA-Gutachtens zu bewerten, wurde von der Mehrheit der Ratsmitglieder nicht aufgenommen. Wahlkampfspektakel war ihnen wohl wichtiger. Eine Klage völlig ins Blaue hinein, ohne die eigenen Möglichkeiten ausgelotet zu haben, bezeugt nicht gerade eine seriöse und kompetente Bewertung des Sachverhaltes.

Auch die Hoffnung seitens der BI „Lünen ohne Forensik“, dass der Betrieb der Firma Spee den Bau der Forensik an der geplanten Stelle verhindern könnte, trifft nicht zu. Ein schalltechnisches Gutachten der ISRW-Düsseldorf im Dezember 2014 für die Bezirksregierung Arnsberg kommt zu dem Ergebnis, dass „bei Berücksichtigung der vorgeschlagenen Maßnahmen eine Errichtung der Maßregelvollzugsklinik auf dem Gelände der ehem. Zeche Viktoria 1/2 aus schallimmissionstechnischer Sicht möglich ist“.

„Lünen bewegen“, und dies nicht nur in der „Knöllchen-Affäre“ – so hätte man vorgehen müssen! Es war und bleibt die Aufgabe der Lüner Politik und Verwaltung, tragbare Alternativen zu der Victoria-Brache im Landgerichtsbezirk Dortmund aufzuzeigen. Dieses ist nicht geschehen.

Die Stadt muss hier jedoch selber die Initiative ergreifen! Denn in diesem Zusammenhang muss vom Land nicht nachgewiesen werden, ob ausgeschlossen werden kann, dass alternative Standorte, an denen eine forensische Klinik ohne oder mit weniger schwerwiegendem Eingriff in die Planungshoheit errichtet werden könnte, zur Verfügung stehen. Vielmehr reicht es aus, abzuwägen, ob andere sich aufdrängende Standorte besser geeignet sind als das ausgesuchte Gelände (siehe Beispiel Hörstel).

Deutliche Hinweise von der Verwaltungsspitze bis hin zu den Ratsmitgliedern lassen jedoch schon jetzt den Schluss zu, dass nach der ersten Instanz das Klagebegehren ein Ende haben wird. Gleichlautend soll erst dann der PRO Victoria-Vorschlag, die Forensik auf dem RWE-Gelände zu errichten, mit dem Land verhandelt werden.

Eine nicht gerade günstige Ausgangsposition, wenn man vor dem Verwaltungsgericht eine Partie verloren hat. Hoffentlich greift dann hier nicht der berühmte Satz von Herrn Gorbatschow: „Wer zu spät kommt, den …“ Es wäre doch ein großer Fortschritt in der Forensik-Standortfrage zu Gunsten der Anwohner der Victoria Siedlung. Auch die Planung von Gewerbestandorten auf dem RAG-Gelände sowie Freizeiteinrichtungen bis hin zur südlichen Wohnbebauung an der Westfaliastraße kann aufgegriffen werden.

Die Klagebefürworter haben durch unnötige Ränkespiele unserer Stadt einen Bärendienst erwiesen. Sie haben unnötig Ressourcen verschwendet und die Entwicklung der Brachfläche um vielleicht Jahre behindert.

Blicken wir nach vorne! Geben wir uns allen einen Ruck! Wir schaffen es!

Für die Bürgergemeinschaft PRO Victoria

Hans Laarmann (Vorstand Technik)

Autor:

Hans Laarmann aus Lünen

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