Forensik in Lünen: SPD in NRW gerät ins Stolpern !

Bundeskanzleramt
-Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration-
10557 Berlin

Sehr geehrte Frau Staatssekretärin Prof. Dr. Böhmer,

ich möchte Sie höflich bitten, die Einhaltung der integrationspolitischen Zielvereinbarungen in Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Fachaufsicht zu begleiten. Näheres entnehmen Sie bitte meinem beiliegenden Schreiben an das MAIS-NRW vom 02.01.2013.

Mit freundlichen Grüßen:
Stephan Gorski
Lünen, den 04.01.2013

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Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
- Frau Staatssekretärin Kaykin -
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

Sehr geehrte Frau Staatssekretärin Kaykin,

im Zuge der aktuellen Diskussion über den Bau von forensischen Einrichtungen möchte ich Sie auf Verfahrensfehler des MGEPA bei der Standortbestimmung hinweisen, die die Glaubwürdigkeit der Integrationspolitik des Landes NRW beschädigen.

Ist Ihnen bekannt, dass der „Allgemeine(r) Kriterienkatalog zur Auswahl von potenziellen Standorten für Maßregelvollzugskliniken in Nordrhein-Westfalen“ keinerlei Prüfkriterium zur Standortverträglichkeit aus integrationspolitischer Sicht enthält?
Daher nehme ich auch an, dass die durch das MGEPA getroffene Standortauswahl nicht durch das Landesintegrationsministerium begleitet oder überprüft wurde.

Hierin liegt ein Verstoß gegen die Leitlinien der Integrationspolitik.

Ich zitiere aus dem Nationalen Integrationsplan der Bundesregierung vom 12.07.2007. Zum Beitrag der Länder heißt es auf Seite 22: „Übereinstimmend sind die Länder der Auffassung, dass Integrationspolitik konsequent als Querschnitsaufgabe verstanden und entsprechend organisiert und koordiniert werden muss. Integrationspolitik ist mehr als die Summe fachpolitischer Maßnahmebündel. Integration betrifft alle Bereiche der Landespolitik und muss in allen Ressorts wahrgenommen werden.“
Des Weiteren wird gegen die Ziele und Grundsätze des „Gesetz(es) zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen“ (Integrationsgesetz NRW vom 14.02.2012) verstoßen, das übrigens Integration ebenfalls als Querschnittsaufgabe definiert.

Ich gehe zwingend davon aus, dass der Bau einer forensischen Einrichtung, beispielsweise in Wohngebieten aus dem Bund-Länder-Programm für „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Soziale Stadt“, in keinster Weise zur Stabilisierung und Aufwertung des Lebens- und Wohnumfeldes und dem Abbau integrationsbedingter Hindernisse beiträgt. Vielmehr werden hierdurch bestehende Segregationstendenzen verstärkt, was sich auch in einer "Abwanderung einkommensstärkerer Haushalte in statushöhere Wohnviertel oder Umlandgemeinden" bemerkbar macht (Carsten Keller 2007: Selektive Effekte des Wohnquartiers. Sozialisation in räumlicher Segregation, in: Zeitschrift für Soziologie der Erziehung und Sozialisation).

Bitte verstehen Sie mich nicht falsch, ich halte den Bau forensischer Einrichtungen für zwingend notwendig. Auch muss es grundsätzlich möglich sein, diese in sozial benachteiligten Wohngebieten zu errichten, dies allerdings nur, sofern keine Standortalternativen existieren. Ansonsten würde hierdurch der integrationspolitische Fördergedanke konterkariert. Derzeit sind diese Wohngebiete doch erste Wahl und es stehen allein wirtschaftliche Interessen ("Gewerbestandorte(n)" -siehe Kriterienkatalog, Pkt 4.3-) im Vordergrund !. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Landesministerium für Integration so etwas gutheißt.

Ist glaubwürdige Integrationspolitik nicht eine Kernkompetenz sozialdemokratischer Politik?. Als zuständige Staatssekretärin im Integrationsministerium ist es Ihre Aufgabe, das MGEPA auf die Einhaltung der integrationspolitischen Leitlinien hinzuweisen.
Bitte unterstützen Sie auch meine Petition an den Landtag vom 26.12.2012. Der „Allgemeine(r) Kriterienkatalog zur Auswahl von potenziellen Standorten für Maßregelvollzugskliniken in Nordrhein-Westfalen“ muss unter Punkt 4.3 Verträglichkeit mit nachbarschaftlichen Interessen wie folgt ergänzt werden: „-soziale- Integration“.

Mit freundlichen Grüßen:
Stephan Gorski
Lünen, den 02.01.2013

http://www.mgepa.nrw.de/mediapool/pdf/gesundheit/Allgemeiner_Kriterienkatalog_zur_MRV-Standortauswahl.pdf

Autor:

Stephan Gorski aus Lünen

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