Forensik: Auch Klage der Fa. Spee zur Lärmsituation zurückgewiesen. Die Betriebsweise des Baustoffbetriebes gilt es auf Einhaltung der erteilten Betriebs- und Baugenehmigungen zu überprüfen.

Nach der Anhörung zur Lüner Forensikklage beim Amtsgericht Gelsenkirchen ist festzuhalten: Es gibt kein klagewirksames schalltechnisches Problem bei der Realisierung einer Forensik auf der RAG-Fläche, sondern lediglich eine als gut beherrschbar eingestufte schalltechnische Aufgabenstellung.

Diese gilt es mit den gegebenen technischen Möglichkeiten abzuarbeiten. Dies wäre somit ein völlig normaler Arbeitsschritt wie bei allen sonstigen Baugenehmigungsverfahren. So auch die Überzeugung des Gerichtes.

Ein Problem waren die vielen und erheblichen Defizite in dem schalltechnischen Gutachten des Landes, welche nun im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ausgeglichen werden müssen.

Ein anderes Problem ergab sich am Beispiel der Betriebsweise des Baustoffbetriebes, wie von Hr. Spee dargelegt. Kommentare bis hin zur Stilllegung waren im Gerichtssaal zu vernehmen.

Herr Spee schilderte die Notwendigkeit, seine LKW-Beladungen zwingend notwendig auch in der Nacht von 5:00 – 6:00 Uhr vorzunehmen. Dies verlange der Markt, so Hr. Spee. Eine Genehmigung hierzu wäre erteilt. Nach Recherche von PRO Victoria wurde der Fa. Spee im Rahmen einer Baugenehmigung vom 23.10.1994 für diese Arbeitsweise ein Zeithorizont von 5:00-6:00 Uhr und von 15:00-18:00 Uhr zugestanden.
Diese Genehmigung hatte natürlich auch zur Folge, für den Nachtbetrieb deutlich niedrigere Lärmwerte einhalten zu müssen. So gesehen müssten am Tage auch die niedrigen Lärmwerte erreicht werden, denn die lärmdämmenden Maßnahmen für die Nacht werden am Tage doch wohl nicht demontiert.

PRO Victoria hält es für zwingend geboten, die Betriebsweise der Fa. Spee hinsichtlich ihrer eingesetzten Lärmminderungstechnik wie auch auf Einhaltung der täglichen Betriebszeiten zu überprüfen. Die Anwohner der Westfaliastraße haben einen Anspruch darauf.

Richter Dr. Henke hat Herrn Spee in der Anhörung vor Urteilsverkündung nicht ohne Grund nahegelegt, von einer weiteren Klage abzusehen, denn diese wäre auch aussichtslos.

Erstaunen und ein Raunen im Gerichtssaal, wo die Vertreter des Landes sich bereit erklärten, die Prozesskosten von Hr. Spee zu übernehmen. Wer soll dies noch verstehen, dass nun die Steuerzahler eine Klage, die von vornherein absolut chancenlos war, bezahlen sollen?

Alternativlos ist hier festzustellen, dass die Lärmthematik kein Argument von relevanter Bedeutung ist, um nun das RWE-Gelände zu favorisieren. Hier sind dem Land deutlich weiter reichende Beweggründe zu liefern.

Das Bürgermeister Jürgen Kleine-Frauns die berechtigte Klageabweisung als großen Erfolg für die Stadt verstehen will, erstaunt nicht nur, sondern lässt vermuten, dass er den 1. April vorverlegt hat oder aber noch nicht wahrgenommen hat, dass die Zeit des Karnevals und der Büttenreden vorbei ist.

Gleichfalls als haltlos sind die jüngsten Ausführungen des Vereinsvorsitzenden der GFL, FH-Prof. Hofnagel, einzuschätzen. Dieser hatte es – weiterhin seiner populistischen Art treu bleibend – in seiner Pressenotiz „Forensik-Urteil eröffnet neue Chancen“ nicht vermeiden können, unsäglich uninformierte Formulierungen zum Schallschutz wie auch zur weiteren Zusammenarbeit mit dem Land zum Besten zu geben.
So ist das halt, wenn man unbedingt in Erscheinung treten will, ohne an dem Prozess-Ereignis teilgenommen zu haben.

Für die Bürgergemeinschaft PRO Victoria

Hans Laarmann ( Vorstand Technik / Pressesprecher )

Autor:

Hans Laarmann aus Lünen

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