Erneuter Antrag i.S. Ordnungspartnerschaften
Eine Ordnungspartnerschaft zwischen der Polizei und der Stadt strebt die SPD-Fraktion seit über 12 Jahren an. Aus den verschiedensten Gründen wurde diese Partnerschaft bis heute nicht installiert. Die Situation in der Innenstadt und ihren Stadtteilen spielt in der Wahrnehmung von Sicherheit eine wesentliche Rolle. Kommt es zu Beeinträchtigungen der Sicherheit und Ordnung, hat dies häufig komplexe Ursachen und Wirkungen. Eine Lösung der Probleme muss deshalb diese Komplexität durch ein gemeinsam abgestimmtes, lokales Handlungskonzept möglichst aller Akteure berücksichtigen.
Ziel ist die Verbesserung der objektiven Sicherheit und die Stärkung des
subjektiven Sicherheitsgefühls der Bevölkerung. Vornehmlich geht es dabei
auch um die kurzfristige Beseitigung von Gefahren im Straßenverkehr, von
Brennpunkten der Straßenkriminalität und von so genannten „Angsträumen”.
Deshalb hat die SPD-Fraktion für die Ratssitzung am 6. Oktober 2016 erneut folgenden Antrag gestellt:
Der Rat der Stadt Lünen beauftragt die Verwaltung:
1. Mit der Polizei Lünen eine Ordnungspartnerschaft einzugehen und hierzu vertragliche Vereinbarungen über eine koordinierte Zusammenarbeit in sämtlichen Handlungsfeldern zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Lünen zu treffen. Hierbei ist insbesondere ein gemeinsamer Streifendienst von kommunalen Mitarbeitern, die mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet sind, und Polizeibeamten vorzusehen.
2. Für den Stellenplan 2017 werden zur Realisierung der gemeinsamen Streifen im Rahmen der Ordnungspartnerschaft mindestens 3 Planstellen in den Haushalt eingestellt. Für die Ausrüstung und Ausbildung der Mitarbeiter sind darüber hinaus finanzielle Mittel in den Haushalt aufzunehmen. Zur Ermittlung der Kosten und zur Realisierung der Ausbildung nimmt die Verwaltung Kontakt mit einer in Ordnungspartnerschaften erfahrenen Kommune (z. B. Dortmund) auf, um ggf. über eine Kooperation Synergien zu realisieren.
3. Möglichkeiten einer Förderung der Maßnahme durch Dritte, insbesondere auch im Zusammenhang mit bereits laufenden Projekten (Soziale Stadt Gahmen, Münsterstraße) sind zu prüfen.
4. Die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Lünen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist, abhängig von den konkreten Vereinbarungen mit der Polizei, ggf. anzupassen.
Begründung:
Ordnungspartnerschaften sind Vereinbarungen zwischen z. B. Kommunalverwaltung und der Polizei. Sie fußen auf der Grundlage eines Erlasses des Innenministeriums aus dem Jahre 1998, in dem Ziele und Rahmenbedingungen für Ordnungspartnerschaften dargestellt werden.
Ordnungspartnerschaften beschreiben die koordinierte Zusammenarbeit der sog. „Ordnungspartner“ (z. B. Kommune / Polizei) im Aufgabenfeld Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Sie verfolgen das Ziel, sowohl die objektive Sicherheitslage zu verbessern, wie auch das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger, bei Gewerbetreibenden wie auch bei Besuchern einer Stadt zu stärken. Ordnungspartnerschaften gehen über das „gemeinsame Besprechen“ in Arbeitskreisen hinaus hin zum regelmäßigen, koordinierten „gemeinsamen Handeln“.
Kernelement der mit diesem Antrag verfolgten Ordnungspartnerschaft ist ein gemeinsamer, uniformierter Streifendienst der kommunalen Ordnungsbehörde mit der örtlichen Polizei. Gemessen an bereits praktizierten Ordnungspartnerschaften in anderen Kommunen müsste die Stadt Lünen, einem analogen Pendant bei der Polizei gegenüber, drei Mitarbeiter mit hoheitlichen Befugnissen für die gemeinsamen Streifen bereit stellen. Das entspräche auch der polizeilichen Mindestforderung für die Aufnahme einer gemeinsamen Streifentätigkeit im Rahmen einer Ordnungspartnerschaft.
Tätigkeitsfelder für diesen Streifendienst finden sich mannigfaltig im Alltag (Wochenmärkte, Parkanlagen, Fußgängerzone, Treffpunkte gesellschaftlicher Randgruppen, etc.) wie auch bei besonderen Veranstaltungen/Attraktionen (Brunnenfest, Lünsche Mess, Seepark Horstmar, Cappenberger See, Oktoberfest Lünen-Süd, etc.). Weitere Einsatzmöglichkeiten ergeben sich insbesondere auch im Zusammenhang mit beabsichtigten Umfeldverbesserungen, etwa im Projekt Soziale Stadt Gahmen oder auch im IHK StadtGartenQuartier Münsterstraße.
Im Rahmen der gemeinsamen Streifen nehmen die Ordnungspartner (OPA) sowohl präventive Aufgaben im Rahmen der Gefahrenabwehr, oft schon durch die bloße Präsenz realisiert, wahr, wie sie auch repressive Aufgaben bei der Verfolgung von Ordnungsverstößen von der Straftat bis zur Ordnungswidrigkeit erfüllen. In Betracht kommen hier insbesondere das Tätigwerden bei Verstößen gegen städtische Satzungen (z. B. Hundeverordnung, Verunreinigungen im Stadtgebiet, etc.)sowie bei Belästigungen der Öffentlichkeit z. B. durch Personen der Betäubungsmittelszene, aus dem Alkoholikermilieu, bei aggressivem Betteln, aus Ansammlungen Jugendlicher, etc.. Ebenfalls muss das Thema Jugendschutz eindeutig auch dem Aufgaben-feld der OPA zugerechnet werden, wenn es z. B. um den Verzehr von Alkohol durch Minderjährige im Umfeld von Veranstaltungen und/oder an sog. Sammelorten in der Peripherie oder auch das Versursachen von Sachbeschädigungen und Verunreinigungen im öffentlichen Raum geht.
Weitere Tätigkeitsfelder, etwa im Bereich des ÖPNV (Verunreinigungen, Sachbe-schädigungen, Belästigungen) könnten durch eine Ausweitung einer Ordnungspartnerschaft durch Einbeziehung weiterer Kooperationspartner wiederum Synergien für das Stadtgebiet entfalten. Ebenso lassen sich bei einer funktionierenden Ordnungspartnerschaft sicherlich gegenläufige Synergien für die bereits praktizierten Maßnahmen des Stadtservice erzielen. Allerdings ist der Stadtservice allein nicht geeignet, gemeinsame Streifen der Ordnungsbehörde mit der Polizei zu ersetzen, weil den Mitarbeitern die hoheitlichen Befugnisse, die für ein gemeinsames, kooperatives Agieren mit der Polizei erforderlich sind, fehlen.
Auch unter dem Aspekt des Stadtmarketing ist eine „gelebte“ Ordnungspartnerschaft zwischen Kommune und Polizei nur zu begrüßen, wie Bürgerbefragungen in solchen Städten, in denen bereits gemischte Streifen durchgeführt werden, belegen. Neben merklichen Verbesserungen des örtlichen Erscheinungsbildes einer Stadt beeinflussen sie das subjektive Sicherheitsgefühl und damit die Aufenthaltsqualität für Bürgerinnen und Bürger eindeutig positiv.
Nicht zuletzt ist mittel- bis langfristig auch eine zumindest teilweise Gegenfinanzierung der Kosten einer Ordnungspartnerschaft dahingehend zu erwarten, dass die Kosten für private Sicherheitsdienste für Einsätze bei kommunalen Veranstaltungen zurückgehen, wenn deren Einsatz reduziert werden kann. Das ist insbesondere bei öffentlichen Veranstaltungen (Brunnenfest, etc.), wie auch im öffentlichen Raum (Tobiaspark, Seepark) dann zu erwarten, wenn regelmäßig behördliche uniformierte Präsenz wahrgenommen wird.
Das Tätigwerden von Ordnungspartnern im Rahmen gemeinsamer Streifen erfordert es auch, diesen einen „Werkzeugkoffer“ für mögliche repressive Maßnahmen an die Hand zu geben. Hierbei ist neben dem allgemeinen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht insbesondere auch das Stadtrecht relevant, Verwarnungs- und Bußgeldtatbestände müssen hier eindeutig normiert sein.
Historie:
Das Thema „Ordnungspartnerschaft mit der Polizei“ wird seit mehr als 10 Jahren immer wieder in den politischen Gremien diskutiert. An der Sinnhaftigkeit und dem großen Nutzen auch für eine Kommune mittlerer Größe, wie Lünen, gab es selten Zweifel.
Im Vorlauf der Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung im Februar 2009 präsentierten Studenten der FHöV NRW ihr Projektergebnis zum Thema „Neue Ordnungspartnerschaft für Lünen“. Das Ergebnis liegt der Verwaltung und den Fraktionen vor.
Letztmalig thematisiert die SPD Fraktion eine Ordnungspartnerschaft mit der Kommune im Jahr 2014 in einem Antrag für eine optimierte Zusammenarbeit und einen koordinierten Informationsaustausch mit der Polizei auf allen relevanten Handlungsfeldern der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Der Ausschuss beauftragte seiner Zeit die Verwaltung, entsprechende Gespräche/Verhandlungen mit der Polizei aufzunehmen. Das ist allerdings bislang nicht geschehen.
Die aktuellen Entwicklungen in der Gesellschaft und auch in unserer Stadt machen deutlich, dass es auch kommunales Interesse sein muss, sich gemeinsam mit der Polizei um die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Lünen zu kümmern.
Autor:Martina Meier (SPD) aus Lünen |
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