Erhöhung Friedhofsgebühren
Die letzte Änderung der Friedhofssatzung erfolgte am 23.03.2012.
Neben kleinen Änderungen macht vor allem die Aufnahme einer neuen
Beisetzungsart –der Urnengarten in Nordlünen, § 15 Abs.1 e der
Satzung- sowie Änderungen im Bestattungsgesetz eine Anpassung er-
forderlich, so die Verwaltung zur Vorlage "Friedhofsgebühren" für
den Ausschuss für Sicherheit und Ordnung am 14.02.2018.
Hier vertritt der entsprechenden SPD-Arbeitskreises eine andere
Meinung und hat im Einvernehmen mit der Fraktion folgenden Änderungs-
antrag an die Verwaltung gestellt:
Änderungs-/Ergänzungsanträge zur Sitzung des Ausschusses für
Sicherheit und Ordnung am 14.2.2018
1. TOP II.1, Änderung der Friedhofssatzung für die Kommunalfriedhöfe
in Lünen(VL-12/2018)
2. TOP II.2, Anpassung der Friedhofsgebühren für die Kommunalfriedhöfe
(VL-11/2018)Die SPD-Fraktion stellt für den Ausschuss für Sicherheit und Ordnung
am 14.02.2018 folgende Änderungs- bzw. Ergänzungsanträge zu o.g.
Ausschussvorlagen:
Antrag zu 1.
Die SPD Fraktion beantragt, den im § 21 Ziff. 1.6 der Friedhofssatzung
genannten Zeitraum von 6 Wochen auf 6 Monate zu verlängern.
Begründung:
Die in der Vorlage genannte 6-Wochen Frist für die Aufstellung von
Holzkreuzen auf Urnengräbern dient grundsätzlich der Identifizierbarkeit
der Grabstelle für den Zeitraum bis zur Aufstellung des endgültigen
Grabmals (Stein, Platte). Mag der Zeitraum bei sofortiger Bestellung des
Grabmals ausreichen, denken wir auch an diejenigen, die die Beisetzungs-
kosten ggf. selbst tragen müssen und nicht sofort in der Lage sind, auch
noch ein Grabmal zu bezahlen. Diese sollten zumindest über einen vertretbaren
Zeitraum die Gelegenheit haben, die Kosten anzusparen.
Antrag zu 2.
Die SPD Fraktion beantragt hier:
2.1 In der Gebührenkalkulation das „öffentliche Interesse“ von 10 % auf 20 % zu
erhöhen.
2.2 Die ggf. notwendigen Preissteigerungen sozial ausgewogener zu gestalten.
2.3 Die Verwaltungsgebühren sind auf das mittlere Niveau der Kommunen im Kreis
Unna zu nivellieren.
2.4 Die Verwaltung wird beauftragt, ab sofort eine Bewertung/Anpassung der
Friedhofsgebühren spätestens alle zwei Jahre vorzunehmen.
2.5 Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss zu seiner nächsten Sitzung
die Möglichkeiten darzustellen, über eine „Flächensteuerung“ Friedhofskosten
einzusparen.
Begründung:
Allgemein:
Der Änderungsantrag der SPD Fraktion zielt maßgeblich darauf ab, die
Erhöhung der Friedhofsgebühren deutlich weniger drastisch ausfallen zu
lassen. Zum einen aus sozialen Gründen, aber auch, weil entgegen der
Vereinbarungen in der Friedhofskommission aus dem Jahre 2011, die
Verwaltung auch in den zurückliegenden Jahren keine Bewertung der
Friedhofsgebühren in kürzeren Intervallen vorgenommen hat. Des
Weiteren soll mit dem Antrag erreicht werden, die Gebührenstruktur
sozial gerechter zu gestalten, Friedhofskosten mittelfristig zu reduzieren
und notwendige Erhöhungen geringer ausfallen zu lassen.
Zu 2.1
Die über Friedhofsgebühren auf die Nutzer des Friedhofs umzulegenden
Friedhofskosten werden um den Teil des „öffentlichen Interesses“ reduziert.
Dieser Anteil beträgt nach einer Reduzierung im Zuge der Haushaltskonsolidierung
„Mutter-Papier“) aktuell 10 % (vorher 40 %). Mit diesem Anteil sollen die Kosten
dargestellt werden, die auf den z. T. parkähnlich angelegten Kommunalfriedhöfen
nicht originär mit dem Bestattungsbetrieb in Verbindung gebracht werden können
und eher der Pflege und Erhaltung des Parkcharakters dienen. Mit einer Erhöhung
auf 20 % werden die auf die Nutzer umzulegenden Kosten und damit auch die
notwendige Gebührenerhöhung deutlich reduziert.
Zu 2.2
Die in der Verwaltungsvorlage dargestellte Preisstruktur sieht z. B. Erhöhungen
von ca. 30 % für Urnen(rasen)gräber vor, während der Preis für Erd(rasen)gräber
lediglich um ca. 5 % angehoben werden soll. Wir unterstellen, das für die Wahl
eines Urnengrabes zum einen der geringere Pflegeaufwand, aber auch die bis heute
deutlich geringeren Kosten ausschlaggebend sind. Ursächlich für den letztgenannten
Aspekt sind auch soziale Aspekte. Anzustreben ist vor diesem Hintergrund eine
gleichmäßigere Anpassung der Gebühren.
Zu 2.3
Es ist nicht nachvollziehbar, warum Verwaltungsleistungen, z. B. für die „Zulassung
von Grabzeichen“, die „Umschreibung eines Nutzungsrechts“ oder die „Zweitausfertigung
einer Urkunde“ in Lünen um ein vielfaches teurer sind, als in anderen Kommunen des
Kreises Unna und den Nachbarstädten des Ruhrgebietes. Hier halten wir eine Nivel-
lierung auf dem mittleren Preisniveau des Kreises für angemessen.
Zu 2.4
Die Friedhofskosten sollen künftig mindestens im Zweijahresrhythmus bewertet und ggf.
angepasst werden. Ggf. notwendige Erhöhungen dürften dann geringer ausfallen. Nach-
dem diese Verfahrensweise bereits im Jahres 2011 durch den damals zuständigen BG,
Herrn Buckesfeld, als Option zur Vermeidung höherer Gebührensteigerungen (damals
über 9 %) angeregt und in der Friedhofskommission vereinbart worden war, durch die
Verwaltung aber leider nicht umgesetzt wurde, soll dieses nunmehr durch einen
Ausschussbeschluss manifestiert werden.
Zu 2.5
Durch veränderte Begräbnisformen ist das Flächenangebot auf unseren Kommunalfried-
höfen schon heute, aber insbesondere in der Zukunft zu groß. Damit einhergehen
hohe Pflege- und Instandhaltungskosten. Um diese Kosten zu reduzieren, sollen
Steuerungsmaßnahmen bei der Vergabe von Grabplätzen auf den Friedhöfen die
Möglichkeit schaffen, auf weiteren Teilen der Friedhöfe die Pflegeintensität ohne
wahrnehmbaren Qualitätsverlust zu reduzieren und damit Kosten zu reduzieren.
Einsparungen aus diesen Maßnahmen sind allenfalls mittelfristig zu erwarten, umso
wichtiger erscheint uns eine Betrachtung und Bewertung der Möglichkeiten.
Rüdiger Billeb
Autor:Martina Meier (SPD) aus Lünen |
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