Einwohnerfragestunde — ausstehende Aktualisierung ...... und eine nochmalige Ergänzung per 26.06.2015

Bezahlung Honorarkräfte über Mindestlohn ! | Foto: — geralt / pixabay —
  • Bezahlung Honorarkräfte über Mindestlohn !
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Bekanntermaßen konnten am 18.06.2015 die Einwohner Lünens dem Bürgermeister Fragen stellen.
Hier wurde dazu schon berichtet.

Zu der vom Bürgermeister zur Fragestunde nicht beantwortbaren Frage wurde nun aktuell eine schriftliche Erklärung zugestellt.

Frage 2 hieß:
"Wieso ist es möglich, dass u. a. bei den angesprochenen Honorarkräften (Anm.: gemeint waren die in der Hausaufgabenbetreuung tätigen Honorarkräfte) die Bezahlung nicht grundsätzlich mindestens zum Mindestlohn von 8,50 EUR erfolgt?"

Die Antwort nun :
Die Honorarkräfte der Stadt Lünen, insbesondere im Bereich der Hausaufgabenbetreuung, erhalten pauschal einen Betrag von 10 € in der Stunde. Dieser liegt über dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 €.

Per 26.06.2015 erfolgte durch die Stadtverwaltung eine nochmalige Ergänzung:

Neben der erwähnten Bezahlung der Honorarkräfte im Bereich der Schulverwaltung werden auch Tätigkeiten der Hausaufgabenbetreuung auf Honorarbasis im Bereich des Jugendamtes geleistet. Dort erfolgt die Bezahlung nach Qualifikation, d.h. nach Vorbildung und Befähigung. In Teilen liegt die dortige Entlohnung mit 8 € unter dem Mindestlohn.

Ich weise allerdings darauf hin, dass es sich bei den Honorartätigkeiten nicht um eine abhängige Beschäftigung handelt und somit die Zahlung des Mindestlohns nicht vorgeschrieben ist.

Nichtsdestotrotz hat Herr Bürgermeister Stodollick angeordnet, dass nach Genehmigung eines Haushaltes und der damit verbundenen haushaltsrechtlichen Erlaubnis, freiwillige Aufgaben wieder durchführen zu dürfen, eine Anpassung des Lohnes im Bereich des Jugendamtes auf das Niveau von 10 € erfolgen wird.

Autor:

Reiner W. Dzuba aus Lünen

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