CDU sieht Notwendigkeit der Überprüfung durch Aufsichtsbehörde

Nicht das  Knöllchen steht im Mittelpunkt – der Umgang mit dem Vorgang muss geprüft werden.

Der Vorgang um das Aussetzen des Bußgeldbescheids ist nicht geklärt. Die CDU-Fraktion sieht deshalb die Notwendigkeit, dass die Aufsichtsbehörde als Kontrollorgan den Vorgang untersucht. Dabei ist es unerheblich, ob der Bürgermeister ein Knöllchen in Höhe von 10 Euro nicht zahlt. Die entscheidende Frage ist, wie wird sein Umgang mit den Mitarbeitern bewertet? Könnte es sich eventuell um eine Anweisung handeln oder ist es eine Aussage? Warum fordert er Stillschweigen von Mitarbeitern, die sowieso zum Schweigen verpflichtet sind? Was können oder müssen Mitarbeiter aus seinen Äußerungen schließen? Könnte es sich um eine rechtswidrige Anweisung an untergebene Mitarbeiter in eigner Sache handeln oder nicht?

Unabhängig von der Prüfung durch die Aufsichtsbehörde kritisieren wir das Verhalten des Bürgermeisters. Wahre Größe hätte er  gezeigt, wenn er Reue gezeigt und  sich für den Vorfall entschuldigt hätte. Würde er den Vorgang hausintern klären  und nicht den Mitarbeitern gleich den Staatsanwalt  hinterherjagen, hätte das Vertrauen in der Verwaltung vielleicht wieder hergestellt werden können.

Nach Stellungnahme durch die KPV ( Kommunalpolitische Vereinigung der CDU)und eingehender Diskussion in der Fraktion  hat die CDU-Fraktion mit Schreiben vom 23. Februar 2016 den Landrat aufgefordert, die Angelegenheit  im Hinblick auf ein Disziplinarverfahren zu prüfen.

Autor:

Christoph Tölle aus Lünen

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