CORONA - Infektionsgefahr
Bürgermeister Lünen — Leichtfertig oder Kalkül?

CORONA - Infektionsgefahr | Foto: — geralt / pixabay —
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Aus Sicht der Bürgerschaft ist der Bürgermeister von Lünen, Jürgen Kleine-Frauns, hier und da schon mit gewissen unorthodoxen Handlungsweisen aufgefallen.
Zum Beispiel fragte man sich, ob die mannhafte Verschiebung des Abrisses der Fußgängerbrücke über die Kurt-Schumacher-Str. am Hilpert Theater um 1 Jahr, trotz eines vorliegenden Gutachtens zur maroden Situation der Brücke, eine leichtfertige Entscheidung war.
Immerhin nutzten bis zum Abriss täglich ganze Schulklassen der Geschwister-Scholl-Gesamtschule die Brücke als Weg zu Ihrem Sportunterricht.

Aktuell ruft In der jetzigen Situation der Corona-Virus-Bekämpfung richtigerweise der Bürgermeister per Video auf, alle Kontakte einzuschränken oder ganz zu unterlassen ( im Video insbesondere Min. . 0,50... 2,12 ...2,57).

Dem steht nun diametral entgegen, dass er den geänderten Bebauungsplan "Viktoria-Ost" zur öffentlichen Beteiligung der Bürgerschaft vom 26.03. bis 09.04.2020 im Rathaus auslegt.
Wohlgemerkt, dabei handelt es sich um die Umsetzung der vom Bürgermeister und mannigfachen politischen Bürgervertretern (= Ratsmitglieder) gewünschten Ansiedlung einer FORENSIK in Lünen.

Schon allein die Bekanntmachung dieser Nachricht ist in diesen Zeiten schwierig. Die persönliche Abholung des Amtsblatts mit der Veröffentlichung der Auslegung wird sich zu diesen Zeiten wohl in Grenzen halten.
Eine Mitteilung in der örtlichen Presse wird auch nicht jeden erreichen.

Nun stellt sich die Frage, ob in diesen Zeiten dieser Aufruf an die Bürgerschaft zur Einsicht in die im Rathaus vorgehaltenen Akten leichtfertig und/oder doppelzüngig ist?
Beruhigend wirkt jedenfalls nicht, wenn der Bürgermeister zum Ende der Pressemeldung anweist:

Aufgrund der Corona-Pandemie bittet die Stadt Lünen Bürgerinnen und Bürger, die sich die Dokumente im Rathaus anschauen wollen darum, Mundschutz und Handschuhe zu tragen, um einer Übertragung des Virus über die Bauleitplandokumente entgegenzuwirken

Hier stellt sich die Frage:

Steht nicht die Stadtverwaltung in der Pflicht das Infektionsrisiko konsequent auszuschließen?
Oder kann hier der Bürgermeister in Umkehr eine Gefährdungsunwägbarkeit auf den Bürger verlagern?

Die Konsequenz muss heißen:
Eine Auslegung ist nicht möglich, solange das Corona-Virusrisiko gegeben ist.
Politik geht nicht vor Leben!

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Die Bezirksregierung Arnsberg reagiert da konsequenter.

Eine am 23.03.2020 angesetzte Erörterung zum wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren des TRIANEL Kraftwerks Lünen wurde ohne weitere Begründung aufgehoben. Der Folgetermin blieb offen.

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Oder ist alles nur Kalkül?

Vielleicht rechnet unsere Stadtverwaltung auch nur, dass in dieser Pandemiezeit die Beteiligung der Bürger mit möglichen (ablehnenden) Einwendungen zu einem Flächenangebot der Stadt für eine FORENSIK nur gering wahrgenommen wird/werden kann.

Dazu passt, dass die sonst übliche Vorberatung im Ausschuss "Stadtentwicklung" nun gestrichen ist und die Auslegungszeit auf (rechtlich zulässige) 2 Wochen, statt üblicherweise 4 Wochen, verkürzt ist.

Offenbar spielt dabei eine Rolle, dass die letzte vor der Sommerpause angesetzte Ratssitzung, die den Bebauungsplan, und damit die gewünschte Etablierung einer FORENSIK in Lünen, beschließen kann, am 25.06. stattfindet, danach geht es in die sitzungsfreie Zeit der Sommerferien.

Die folgende Ratssitzung ist erst für den 08.10.2020 angesetzt, also nach den Kommunalwahlen.
Und diese lassen offen, wie sich der zukünftige Rat zusammensetzten wird, also auch ob die zurzeit gegebene Mehrheit der FORENSIK-Befürworter und ob der den FORENSIKstandort in Lünen forcierende Bürgermeister noch im Amt sind.

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Noch einmal:
Leben muss vor politischen Abwägungen stehen!
Das erfordert eine Aussetzung der Auslegung der Bebauungsplanungen bis auf weiteres!
Die von der Lüner Bürgerschaft gewählten Ratvertreter, und zwar jeder Einzelne, müssen hierzu Position beziehen!

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Autor:

Reiner W. Dzuba aus Lünen

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