Auflösung der Bürgerinitiative „Lünen ohne Forensik“ - ein Gebot der Stunde?
Die Bürgerinitiative „Lünen ohne Forensik“ (BI-LoF) hatte zu keinem Zeitpunkt die reale Möglichkeit und Macht, die Entscheidung des NRW-Gesundheitsministeriums (MGEPA) zum Bau einer Forensik auf dem Victoria-Gelände umzukehren. Zu gut und zu deutlich waren für das MGEPA die Hinweise zu diesem Grundstück, die seitens der Stadt Lünen vorgegeben worden waren. Die Lage, die Infrastruktur und die Verfügbarkeit sprachen im Vergleich positiv „pro Lünen“. Der Bebauungsplan aus dem Jahre 1980 hatte seine Lenkungskraft verloren. Denn eine “weiße“ Fläche im Flächennutzungsplan heißt: keine städtebauliche Zielsetzung mehr.
Auch die Aktivitäten der BI im Hinblick auf ein andere Nutzung des Geländes waren leider vergebens, da es nicht primär darum ging, tatsächlich städtebaulich Neues zu schaffen, sondern die Forensik zu verhindern. Schon an anderen Standorten hatten Bezirksregierungen und Gerichte diese Vorgehensweise abgewiesen. Hier hätten die Rechtsabteilung der Stadt wie auch andere Juristen im Vorfeld Klarheit schaffen können. Der BI wäre viel Aufwand erspart geblieben! Man bräuchte z.B. nur den damaligen Leiter der NRW-Staatskanzlei, den Lüner SPD-Politiker Wolfram Kuschke, danach fragen, mit welchen unbezwingbaren Rechtsmitteln und mit welcher lückenlosen Strenge die NRW-Landesregierung ihr Forensik-Vorhaben in Herne realisierte.
Schon sehr früh (Dezember 2012) kam der BI-Vorstand nach eigener Bewertung zu der Erkenntnis, dass nahezu alle Rechtsbereiche „durchgefallen“ sind (z.B. beim OVG Münster zum Standort Herne). Warum dann, sehr geehrte Herren des geschäftsführenden BI-Vorstandes, diese angewandte Doppelstrategie – oder sollte man besser sagen: Doppelmoral: intern sich mit dem Entscheid abzufinden und nach außen der fulminante Ruf nach einer Klage?! Das BI-Mitgliedervotum für eine Klage kam zustande, ohne dass der BI-Vorstand auch nur irgendein Argument für einen Klageerfolg öffentlich machte. Stimmen im BI-Vorstand, die angesichts der Aussichtslosigkeit einer begründeten Klage einen kooperativen Weg gegenüber dem MGEPA für notwendig erachteten, wollte man nicht folgen, ja man beschloss sogar den Ausschluss derart denkender BI-Mitglieder. Der BI-Vorstand war sich auch nicht zu schade, in der letzten Mitgliederversammlung am 3. Juli 2014 populistische Unterstützung aus Teilen der GFL und der CDU zu arrangieren.
Nun ist aber der erste Schritt getan: Die Stadt hat fristgerecht Klage erhoben. Doch die Uhr tickt weiter. Jetzt muss die BI-LoF rausrücken mit ihren Argumenten, die eine begründete (!) Klage rechtfertigen (Kosten Herne 100-150.000 EUR). Das Land erwartet dabei zumindest die Nennung eines sich aufdrängenden Grundstückes im Landgerichtsbezirk Dortmund. Reichlich Zeit für eine Flächenfindung war auch dem BI-Vorstand gegeben. Hat er diese Zeit sinnvoll nutzen können?
Übrigens: Eine Mitwirkung bei der Realisierung der kommenden Forensik lehnte der BI-Vorstand ebenso vehement ab wie auch eine Standortalternative auf dem Gelände Victoria. So gesehen ist die Mitgliedschaft einer BI-Vertretung im Forensik-Planungsbeirat wohl nur eine Farce.
In Summe: Es ist jetzt an der Zeit, die BI „Lünen ohne Forensik“ aufzulösen!
Barbara Christ
Autor:Barbara Christ aus Lünen |
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