Abbau der Geldautomaten ist unzulässig

Die Ratsfraktion Gemeinsam Für Lünen (GFL) appelliert vor der heutigen Sitzung noch einmal an den Verwaltungsrat der Sparkasse, seinen Beschluss zum Abbau der Geldautomaten zurückzunehmen. Der Kostendruck kann nach Ansicht der GFL keine Rechtfertigung sein, weil sich die Sparkasse mit ihrem öffentlichen Auftrag von anderen Banken unterscheidet.

Das Sparkassengesetz verpflichtet die Sparkassen, eine flächendeckende Versorgung mit Bankdienstleistungen sicherzustellen. Sie nehmen damit eine Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge wahr, die auch in strukturschwachen Gebieten zu erfüllen ist. Insbesondere in Gahmen gefährdet die beabsichtigte Schließung auch den Erfolg des Projekts „Soziale Stadt“.

Die Automaten in Gahmen und Cappenberg stehen auch für Kundennähe. Viele Bürgerinnen und Bürger sind nur aus diesem Grund Stammkunden der Sparkasse. Insofern könnte die Schließung der Geldautomaten durchaus dazu führen, dass die Sparkasse Kunden verliert. Dieses Risiko wurde in der Bewertung offensichtlich nur unzureichend oder gar nicht beachtet.

Die öffentlichen Rechtfertigungsversuche des Vorstandes sind für die GFL-Ratsfraktion nicht nachvollziehbar. Gerade wenn die Kosten beider Geldautomaten dem Volumen von etwa zwei Azubistellen entsprechen, dürfte es sich für eine Institution mit einer Bilanzsumme von deutlich mehr als einer Milliarde Euro verbieten, auch nur einen Azubi weniger einzustellen. Anstatt Personalabbau zu proklamieren, hätte es dem Vorstand besser zu Gesicht gestanden, sich öffentlich über mögliche Effizienzsteigerungen durch Einsparungen auch im Vorstandsbereich zu erklären. Auch müsste es dem Vorstand möglich sein, weitere Alternativen zu entwickeln, wie zum Beispiel eine Kooperation mit der Volksbank Selm-Bork zum gemeinsamen Betrieb des an der Rosenstraße vorhandenen Geldautomaten. In Gahmen könnte z. B. im Bereich des neuen Begegnungszentrums ein Geldautomatenstandort geprüft werden.

Inakzeptabel ist aus Sicht der GFL auch der Verfahrensgang: Der Vorstand der Sparkasse geht davon aus, dass die Verwaltungsratsmitglieder unabhängig von ihrer politischen Verantwortung entscheiden müssen. Wäre der Vorstand davon wirklich selbst überzeugt, hätten die beabsichtigten Automatenschließungen nicht ausgerechnet nach der Kommunalwahl unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne Beteiligung der Stadt „klammheimlich“ beschlossen werden müssen, um sie jetzt in der Sommerpause zu vollziehen. Erst das Datum der Schließung mitzuteilen, um dann unter dem Druck der Öffentlichkeit Begründungen nachzuschieben, ist eine der Lüner Sparkasse nicht würdige „Salamitaktik“.

Unabhängig davon, wer im Innenverhältnis der Sparkassenorgane die Verantwortung hat, hält die GFL die Schließung für rechtswidrig, weil sie unter den gegebenen Umständen in Gahmen und Cappenberg gegen das Sparkassengesetz verstößt. Die GFL wird im Rat der Stadt Lünen beantragen, Rechtsschutzmöglichkeiten zu prüfen oder die Aufsichtsbehörde des Landes einzuschalten, sollte das nach der Sitzung am heutigen Freitag noch erforderlich sein.

Autor:

Gerd Kestermann aus Lünen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Folgen Sie diesem Profil als Erste/r

1 Kommentar

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.