Blick nach Europa
40 Jahre Frauenwahlrecht in Liechtenstein

Foto: Bild von Mohamed Hassan auf Pixabay
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Frauenstimmrecht in Liechtenstein seit dem 1. Juli 1984:
Während die Frauen in Liechtenstein seit der Frühen Neuzeit (etwa seit Mitte des 13. Jahrhunderts) durch die Verknüpfung an Besitztum und Steuerpflicht Mitspracherecht und Mitbestimmungsrecht im öffentlichen Leben hatten, gingen ihnen diese Rechte im 19. Jahrhundert verloren.
In der ersten landständischen Verfassung, die 1818 in Fürstentum Liechtenstein erlassen wurde, war das Stimmrecht nur für Männer vorgesehen. Die einzige Ausnahme galt für Witwen, wenn sie als Haushaltsvorstand fungierten. Auch die 1921 eingeführte Landesverfassung enthielt ein allgemeines Wahlrecht nur für Männer.
Sowohl in Deutschland als auch in Österreich wurde 1918 das Wahlrecht für Frauen eingeführt, im Landtag von Liechtenstein verlief die Diskussion darüber ergebnislos. "Zu dieser Zeit war es unziemlich für liechtensteinische Frauen, in der Öffentlichkeit – auch schriftlich nicht – in Erscheinung zu treten." (aus Wikipedia: Christel Hilti-Kaufmann: Öffentlichkeit – auch für Frauen? In: Frauenprojekt Liechtenstein (Hrsg.): Inventur: zur Situation der Frauen in Liechtenstein. eFeF-Verlag, Bern/Dortmund 1994, ISBN 3-905493-60-8, S. 146–161).
Es gab dann mehrere Versuche, dies zu ändern - allerdings erfolglos.
So kam es 1968 zu einer Abstimmung, bei der 50,5 % der Frauen für ihr Stimmrecht stimmten, durch die 60,2%tige Ablehnung der Männer wurde diese Abstimmung jedoch negativ entschieden.
1971 waren es ebenfalls die Männer, die die Einführung des Wahlrechts verhinderten, sie waren noch nicht bereit, ihre Privilegien aufzugeben.
Daraufhin ging zum ersten Mal eine kleine Anzahl von liechtensteinischen Frauen auf die Straße, um für ihre Rechte zu demonstrieren.
Fast gleichzeitig wurde in Februar 1971 in der Schweiz durch eine Volksabstimmung, an der nur männliche Stimmberechtigten teilnehmen durften, und mit über 65 % der Stimmen das Frauenstimmrecht eingeführt. Somit war Liechtenstein der allerletzte Staat in Europa, der Frauen gleiche politische Rechte verweigerte.
Erst 1984 wurde, wenn auch mit einem bescheidenen Ergebnis (51,3 %), die politische Gleichberechtigung von Mann und Frau eingeführt.
Die Einführung des Stimm- und Wahlrechts für Frauen war ein Teilerfolg. Erst im Jahr 1992 wurde durch eine Umschreibung des Artikels 31 der Verfassung explizit gesagt, dass Mann und Frau gleichberechtigt sind. (aus Wikipedia: Julia Frick: Gleichstellung. In: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein. 31. Dezember 2011).

Quelle: "Frauenwahlrecht in Liechtenstein"

Foto: Bild von Mohamed Hassan auf Pixabay
Foto: Foto von Gerd Altmann auf Pixabay
Autor:

Martina Seeliger aus Lünen

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