Schnittverbot zum Tierschutz
Wer das Frühjahr für das Schneiden seiner Büsche und Bäume nutzen möchte, der hat nur noch bis Ende Februar Zeit dafür. Danach gilt bis Ende September ein bundesweites Fäll- und Schnittverbot.
Im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September ist es verboten, Gehölze zu schneiden oder zu fällen. Das Verbot soll brütende Tiere und besonders geschützte Arten schützen, die in Bäumen und Gehölzen Unterschlupf finden. Demnach ist auch das Schneiden der Hecken und Sträucher im eigenen Garten verboten. Eine Ausnahme bilden jedoch Bäume im Gartenbau, in Haus- und Kleingärten, Grünanlagen, auf Sportplätzen, Friedhöfen oder ähnlichen Bereichen, wenn diese unbewohnt sind. Beim Fällen besonders alter Bäume außerhalb der Schonzeit ist eine vorherige Artenschutzprüfung möglicherweise notwendig. Wer einen Baum fällen oder Gehölze entfernen möchte, sollte sich vorher genau informieren, ob dies erlaubt ist.
Autor:Nicole Klesch aus Lünen |
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