Bloß kein Park-Chaos rund um den Seepark!

So ruhig liegt das Ufer des Horstmarer Sees nur in der kalten Jahreszeit da. Bald herrscht hier wieder Massenandrang bei Badewetter. Foto: B-K
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Es wird endlich wärmer. Für Lünen bedeutet das: Bald wieder Massenandrang im Seepark. Und Parkplatznot für die Anwohner.

Deshalb richtet die Stadt wieder vom 1. Mai bis zum 30. September Parkverbotszonen in den angrenzenden Wohngebieten des Horstmarer Sees ein. Anwohner erhalten Parkausweise.
Seepark-Besucher, die keinen Strafzettel (oder im schlimmsten Fall sogar das Abschleppen des Fahrzeugs) riskieren wollen, fahren am besten einen der drei folgenden Parkplätze an:
• Parkplatz „Scharnhorststraße“, ca. 200 Stellplätze (Tagesticket 4 Euro)
• Parkplatz am Fußballstadion Schwansbell (kostenfrei)
• Parkplatz am K+K-Verbrauchermarkt – nur außerhalb der Geschäftszeiten (kostenfrei), aber nicht in den Anwohnerstraßen.

Um die Parkplatzsituation für die Seepark-Anwohner verträglich zu regeln gibt die Stadt Parkausweise aus. Vom 16. April bis zum 7. Mai, jeweils dienstags und donnerstags von 11 bis 16 Uhr, können die Anwohner bei der Abteilung Verkehrssicherung, Technisches Rathaus, 2. OG, Zimmer 233, wie gewohnt Ausnahmegenehmigungen für diese Parkverbotszonen beantragen.

Nach diesem Zeitraum können weiterhin Ausweise zu den Dienststunden, von montags bis mittwochs, von 8.30 bis 12.30 Uhr sowie 13.30 bis 16 Uhr und freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr, im Technischen Rathaus, 2. OG, Zimmer 236, abgeholt werden.

Bewohner des Wohngebietes benötigen zur Ausstellung der Parkberechtigung einen gültigen Personalausweis (ersatzweise bei Neuhinzugezogenen: die Meldebescheinigung oder die Vorlage des Mietvertrages) und den Kraftfahrzeugschein. Jeder Bewohner erhält einen auf das jeweilige Kraftfahrzeugkennzeichen ausgestellten Parkausweis. Darüber hinaus kann je kennzeichenbezogenen Ausweis ein Besucherausweis beantragt werden.

Bei Vorlage der genannten Unterlagen können auch vertretungsweise die Parkgenehmigungen für Nachbarn und Verwandte, die in dem Bereich wohnen, beantragt werden. Die Verwaltungsgebühr nach der Straßenverkehrsordnung beträgt für den kennzeichenbezogenen Ausweis 10 Euro, für den Besucherausweis 5 Euro.

Bei Familienfeiern (wie Geburtstag, Taufe, kirchliche Feiern usw.) können Tagesausweise kostenlos beantragt werden.

Autor:

Doro Backmann-Kaub aus Lünen

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