Gut zu wissen
Osterfeuer in Lünen bis zum 15. März anmelden
Osterfeuer bis zum 15. März anmelden:
Das Osterfest fällt in diesem Jahr auf das letzte Märzwochenende. Die Stadt Lünen weist darauf hin, dass Osterfeuer bis spätestens zum 15. März angemeldet werden müssen
Regeln für Osterfeuer:
Für das Abbrennen von Osterfeuern gibt es Regeln, die der Sicherheit und dem Umweltschutz dienen. So dürfen Osterfeuer generell entweder am Samstag vor Ostern, am Ostersonntag oder Ostermontag jeweils in der Zeit von 16 bis 24 Uhr abgebrannt werden. Der Abbrennplatz des Osterfeuers ist so auszuwählen, dass durch den Verbrennungsvorgang keine Gefahren oder erhebliche Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Rauchentwicklung oder Funkenflug entstehen. Insbesondere die Windstärke ist zu berücksichtigen.
Zu Gebäuden, in denen sich Menschen aufhalten oder aufhalten können, zu öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich Bahngleisen, Versorgungsleitungen und sonstigen baulichen Anlagen, einzeln stehenden Bäumen, Wallhecken, Windschutzanlagen, Feldgehölzen und Gebüschen muss jeweils ein Mindestabstand von 25 Metern eingehalten werden. Zu Waldflächen und Naturschutzgebieten beträgt der Mindestabstand 100 Meter.
Als Brennmaterial dürfen ausschließlich trockene pflanzliche Rückstände wie Hecken- und Baumschnitt, Schlagabraum oder Schnittholz verwendet werden. Als Hilfsmittel zum Anzünden sind nur Stroh oder Reisig erlaubt. Zum Schutz von Kleintieren sollte das Brennmaterial frühestens 14 Tage vorher zusammengetragen werden; am Tag der Veranstaltung ist es vor dem Entzünden umzuschichten.
Quelle: Stadt Lünen / Aktuelles
Autor:Anita Müller aus Lünen |
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