Gartengnome...

Jaaa, jetzt werden sie wieder hervorgeholt...

Werden Gartenzwerge, oder besser gesagt sogenannte Frustzwerge - zum Beispiel Zwerge mit „Stinkefinger oder entblößtem Hinterteil, in der Absicht aufgestellt, den Nachbarfrieden evtl. nachhaltig zu stören, so stellt dies eine Ehrverletzung dar und der Nachbar kann die Entfernung der Zwerge verlangen.

Bei vielen Zwergenliebhabern von klassischen Gartenzwergen sind Zwerge neuerer Bauart in ungewohnten Posen verpönt. Ebenso wird die Aufnahme von weiblichen Zwergenfiguren in das Sortiment kritisiert.
Gegner dieser Figürchen sagen ihren Besitzern auch oftmals "geistige Unbeweglichkeit" nach.

Unter den Zwergen auf meinem Foto waren auch Zwei in den Farben "Königsblau" abgebildet. Diese mußte ich allerdings entfärben... ;-))

Autor:

Peter Eisold aus Lünen

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