Feier: Gast attackiert Polizisten
Polizisten rückten an und machten einer Feier in Brambauer ein Ende - doch dann eskalierte die Situation. Gäste leisteten Widerstand, ein Beamter verletzte sich schwer bei einer Attacke.
Die Polizei erreichten am Abend Hinweise zu der Feier in einem Mehrfamilienhaus in der Straße An der Linnerst, vor Ort trafen die Beamten auf die Bewohnerin der Wohnung, zehn weitere Personen aus mehreren Haushalten sowie ein Kleinkind. Die Gäste waren, so berichtet die Polizei, zum Teil stark alkoholisiert und verhielten sich im Kontakt mit den Einsatzkräften aggressiv und beleidigend, weigerten sich, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und unterschritten mehrfach bewusst den Mindestabstand. "Die Beamten entschlossen sich, die Party aufzulösen und die anwesenden Gäste nach Personalienfeststellung der Wohnung zu verweisen", schildert die Polizei. Die Partygäste waren damit offensichtlich nicht einverstanden, deutlich machten das vor allem drei Männer aus Lünen. Ein Lüner (31) beleidigte die Beamten beim Verlassen des Hauses und kam dem Platzverweis nicht nach, als ihn die Polizisten deshalb - und um weitere Straftaten zu verhindern - in Gewahrsam nehmen wollten, trat ein zweiter Mann in Aktion.
Poliziste stürzt zu Boden
Der Lüner wollte wohl seinen Freund "retten" und näherte sich mit erhobenen Fäusten einem der Polizisten, der bemerkte das und verhinderte die Attacke mit einem Schlag des Schlagstocks. Der Angreifer versuchte dann, dem Polizisten den Schlagstock zu entreißen, beide stürzten zu Boden. Der Polizist erlitt schwere Verletzungen, zwei weitere Polizisten verletzten sich leicht im Laufe des Einsatzes. Polizeikräfte, die zur Unterstützung nach Brambauer eilten, nahmen beide Männer in Gewahrsam, daran änderte auch nichts die zwischenzeitliche Flucht des 31-Jährigen. Einen 39-Jähriger, der sich laut Polizei sehr aggressiv verhielt, musste ebenfalls mit zur Wache. Der Party-Abend endet für die Gäste mit viel Ärger, neben den Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung schrieben die Polizisten auch Anzeigen wegen des Verdachts des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte sowie tätlichen Angriffs.
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