Urteil nach Tod an Schule
Fall Leon: Schüler soll sechs Jahre in Haft

Kerzen und ein Blumen-Meer - so trauerte Lünen im Januar um den getöteten Leon. | Foto: Magalski / Archiv
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Leon Hoffmann starb im Januar nach einem Stich mit einem Messer in den Hals an der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule. Freitag sprachen Richter das Urteil gegen den Angeklagten, einen Schüler aus Lünen.

Richter am Landgericht Dortmund  befanden den Sechzehnjährigen der Körperverletzung mit Todesfolge für schuldig und verurteilten ihn zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren. Beobachter des Prozesses, der unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, hatten eine Verurteilung wegen Totschlags oder Mordes erwartet, doch dafür gab es am Ende vermutlich nicht die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zur Verurteilung wegen Totschlags oder Mordes hätte das Gericht dem Angeklagten ohne Zweifel nachweisen müssen, dass er das Messer mit dem Vorsatz zu töten in die Hand genommen hatte oder sich zum Zeitpunkt der Tat bewusst war, dass sein Handeln tödliche Folgen haben könnte und dieses billigend in Kauf nahm - beides war offenbar nicht der Fall. Für den Strafrahmen macht das letztlich keinen Unterschied, dieser liegt im Jugendstrafrecht sowohl bei Körperverletzung mit Todesfolge, als auch bei Totschlag oder Mord zwischen sechs Monaten und einer Höchststrafe von zehn Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Verteidigung der Sechzehnjährigen hat nun eine Woche Zeit zum Einspruch.  

Thema "Leon Hoffmann" im Lokalkompass:
Stich in Hals kostet Schüler das Leben

Autor:

Daniel Magalski aus Lünen

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