Gleich ein doppelter Haushaltsplan
Stadt Bergkamen mit 59 Mio. Investitionsanlage weiterhin "Spitzenreiter" im Kreis Unna
Seit 2017 befindet sich die Stadt Bergkamen durch die positiven Jahresergebnisse in den Jahresabschlüssen nicht mehr in der Haushaltssicherung und kann somit künftige Schwankungen in den kommenden Haushaltsjahren kompensieren.
Bergkamen. Im Finanzplanungszeitraum 2020 bis 2024 kann nur in der Ergebnisplanung 2020 kein positives Jahresergebnis dargestellt werden. Durch die Ausgleichsrücklage kann diese jedoch gedeckt werden. In den Folgejahren kann das Eigenkapital (Ausgleichsrücklage und allgemeine Rücklage) der Stadt Bergkamen durch die positiven Jahresergebnisse wieder aufgebaut werden, um mögliche Schwankungen in künftigen Haushaltsjahren, etwa bei den Schlüsselzuweisungen, kompensieren zu können.
Die Stadt Bergkamen setzt ihre beachtliche Investitionstätigkeit fort und gilt dabei laut Kreiskämmerer Mike-Sebastian Janke mit rund 31 Mio. € im Jahr 2020 und rund 28 Mio. im Jahr 2021 als „Spitzenreiter“ im Kreis Unna. Zur Finanzierung der Investitionen sind Kreditaufnahmen vorgesehen, die zu einer Gesamtverschuldung bei den Investitionskrediten von rund 76 Mio. € Ende 2021 führen. Dagegen sinkt die Verschuldung der Stadt Bergkamen bezogen auf das Volumen der Liquiditätskredite kontinuierlich.
Insbesondere handelt es sich bei den Investitionen um den Ersatzneubau einer Grundschule in Bergkamen-Oberaden, die Sanierung und Erweiterung des Stadtmuseums, den Ausbau der Wasserstadt Aden, die energetische Sanierung verschiedener Schulgebäude, Straßensanierungen in den einzelnen Stadtteilen sowie das geplante Sport- und Freizeitbad in Bergkamen-Weddinghofen.
Der Kreisdirektor Janke sowie Ralf Oxe von der Kommunalaufsicht übergaben heute dem Bürgermeister das Prüfungsergebnis mit der Feststellung einer „fachlich fundierten, in allen Punkten nachvollziehbaren und tendenziell vorsichtigen Planung der wesentlichen Erträge und Aufwendungen“.
Der Haushalt ist in den Jahren 2020/2021 sowie im Zeitraum der mittelfristigen Ergebnisplanung stets ausgeglichen, so dass eine haushaltsrechtliche Genehmigung nicht erforderlich ist und keine Bedenken gegen die Bekanntmachung der Haushaltssatzung erhoben werden.
Autor:Carolin Plachetka aus Bochum |
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