40.700 Beschäftigte in Kleinbetrieben
NGG ruft zur Betriebsratsgründung in Restaurants und Bäckereien auf

Betriebsräte sind das Sprachrohr der Belegschaft. Sie gestalten den Berufsalltag mit. In Kleinbetrieben gibt es aber noch viel zu wenige Arbeitnehmervertreter, so die NGG. Foto: NGG
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Sich nicht alles vom Chef gefallen lassen: Beschäftigte, die sich im Kreis Unna über schlechte Arbeitsbedingungen ärgern, sollen sich stärker um ihre Interessen kümmern – und einen Betriebsrat gründen, wo es noch keine Arbeitnehmervertretung gibt. Dazu hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) anlässlich des 100-jährigen Bestehens von Betriebsräten in Deutschland, am Dienstag, 4. Februar, aufgerufen.

Kreis Unna. „Gerade in kleinen Bäckereien, Restaurants undPensionen brauchen wir mehr Betriebsräte. Denn ohne das Sprachrohr der Belegschaft ziehen
Beschäftigte oft den Kürzeren – von der Arbeitszeit bis zur Personalplanung“, betont Manfred
Sträter von der NGG Dortmund. Nach Angaben der Arbeitsagentur arbeiten im Kreis Unna
40.700 Menschen in Kleinbetrieben mit weniger als 50 Mitarbeitern – Kleinstbetriebe mit bis zu
fünf Beschäftigten ausgenommen. Die Gründung eines Betriebsrats ist in Firmen ab fünf
Beschäftigten möglich.

„Betriebsräte helfen nicht nur, Jobs zu sichern. Sie geben auch kreative Impulse aus derBelegschaft an die Chefetage weiter und tragen dazu bei, Firmen fit für die Zukunft zu machen“,
unterstreicht NGG-Geschäftsführer Sträter. Mit Blick auf die Digitalisierung seien die
Arbeitnehmervertreter wichtiger denn je. Von neuen Rezepturen in der Lebensmittelherstellung
bis hin zur Software-Umstellung in der Gastro-Kasse – „am Ende profitiert auch das
Unternehmen“, so Sträter. Nach einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung sind Firmen mit
Betriebsrat durchschnittlich 18 Prozent produktiver als solche ohne. Der Grund:
Arbeitnehmervertretungen erkennen Probleme im Arbeitsalltag schneller und sorgen für einen
besseren Austausch zwischen Belegschaft und Management.

Trotzdem ging die Zahl der Betriebsräte in den letzten Jahren zurück. Konnten in NRW im Jahr 2002 noch 51 Prozent aller Beschäftigten auf einen Betriebsrat zählen, sowaren es im Jahr 2018 nur noch 44 Prozent. Das geht aus einer aktuellen Untersuchung des
Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Nach Einschätzung von
Gewerkschafter Sträter ist dafür auch der raue Umgangston in vielen Kleinbetrieben
verantwortlich. „In Bäckereien, Hotels und Metzgereien schrecken Beschäftigte oft vor einer
Betriebsratsgründung zurück. Doch niemand sollte sich um sein gutes Recht bringen lassen.“ Die
NGG bietet Mitgliedern Unterstützung beim Aufbau einer Arbeitnehmervertretung.
Am 4. Februar 1920 trat das Betriebsrätegesetz, der Vorläufer der heutigen Mitbestimmung, in
Kraft. Die Nationalsozialisten schafften die Arbeitnehmervertretungen 1934 ab. Seit 1952 sind die
Pflichten und Rechte der Betriebsräte im Betriebsverfassungsgesetz festgeschrieben.

Autor:

Carolin Plachetka aus Bochum

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