Taxigewerbe vom Zoll überprüft
Im Rahmen einer bundesweit zeitgleich durchgeführten Schwerpunktprüfung nahmen 139 Dortmunder Zollbeamte am 2. März das Taxigewerbe bezüglich Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung unter die Lupe.
Im gesamten Bezirk des Hauptzollamts Dortmund, welcher von Recklinghausen bis hin zum Kreis Siegen-Wittgenstein reicht, wurde kontrolliert. Bei insgesamt 221 geprüften Objekten wurden 126 Unregelmäßigkeiten festgestellt. Im Einzelnen handelt es sich um: 46 Fälle des Verdachts des Verstoßes gegen die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes in Höhe von 8,84 EUR/Stunde nach dem Mindestlohngesetz. 45 Anhaltspunkte auf Beitragsvorenthaltung, ergo keine Anmeldung oder Beitragszahlung an die Sozialversicherungen, ein Verdacht bestand auf Scheinselbstständigkeit, sowie 35 Fälle des Verdachts des Leistungsmissbrauchs, in denen die Arbeitnehmer den leistungsgewährenden Stellen ihre Arbeitsaufnahme verschwiegen haben. Die Ermittlungen dauern an.
Autor:Carolin Plachetka aus Bochum |
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