Katzenschutzverordnung endlich auf den Weg gebracht
Ab dem 1.1. 2018 gilt im gesamten Kreis Unna die am 10.10. vom Kreistag beschlossene Katzenschutzverordnung. Damit wird eine Kastrationspflicht und eine Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen verpflichtend.
Hiermit soll das Elend der freilebenden Katzen im Kreis Unna eingedämmt werden. Die große Anzahl an freilebenden Katzen im Kreis stellt das Tierheim und die Tierschutzvereine sowie die vielen Katzenretter vor große Probleme. Der größte Teil der freilebenden Katzen ist chronisch krank und unterernährt. Mit dieser Verordnung erhofft man sich jetzt, dass die Populationen an freilebenden Katzen zurückgeht. Frau Regina Müller, die viele von der „Tierhilfe Kamen“ kennen, begrüßt diese Maßnahme, findet aber die 6 monatige Übergangszeit bis aus der Katzenschutzverordnung Maßnahmen bei Verstößen geltend gemacht werden können zu lange. Bis dahin sind schon wieder hunderte freilebender Katzenbabys geboren, so Regina Müller, die auch gleichzeitig Beauftrage für die neue Katzenschutzverordnung in Kamen ist.
Die Kosten für die Kastration und Kennzeichnung von freilebenden Katzen muss der Besitzer übernehmen. Ist dieser nicht zu ermitteln werden die Kosten von der öffentlichen Hand übernommen. Erhoffen kann man sich nur eine deutliche Verringerung des Tierleids durch diese neue Verordnung. Auch der Population der Wildvögel wird eine Verringerung der Katzenpopulation mit Sicherheit gut tun.
Informationen zur neuen Katzenschutzverordnung findet man auf den Seiten des Kreis Unna und Frau Regina Müller von der Tierhilfe Kamen steht für gerne für Fragen unter folgenden Telefonnummer zur Verfügung : 02307-43 87 745 oder 0176 55 44 32 77.
Wer die Tierhilfe Kamen unterstützen möchte kann das gerne mit einer Spende machen.
Geldspenden bitte an: Tierfreunde Kamen e.V. IBAN: DE 38 4416 0014 1001 857001
BIC: GENODEM1DOR
Dortmunder Volksbank
Autor:Eberhard Kamm aus Kamen |
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