Regelung zum Fußballspielbetrieb
Keine Fußballspiele mit Mannschaften aus dem politischen Kreis Unna
Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) hat zusammen mit dem FLVW-Kreis Unna/Hamm und seinen spielleitenden Stellen eine einheitliche Regelung zum Fußballspielbetrieb bis zum 25. Oktober getroffen. Demnach werden alle Partien von Mannschaften aus dem politischen Kreis Unna abgesetzt. Hintergrund ist die Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung, wonach in der Kontaktsportart Fußball der Spiel- und Wettbewerbsbetrieb untersagt ist.
Die Vereine sind heute (15.10.) von den FLVW-Vizepräsidenten Manfred Schnieders (Amateurfußball) und Holger Bellinghoff (Jugend) über das Vorgehen informiert worden. Das Anschreiben im Wortlaut:
Die aktuelle negative Entwicklung der Coronainfektionen führen zu weiteren Regelungen im Alltag. Neben den Regelungen des Bundes und des Landes NRW sind individuell auch die Anordnungen der jeweils zuständigen Kommune und/oder des Kreises zu beachten.
Trainingsbetrieb unter Auflagen
Der politische Kreis Unna hat mit einer Allgemeinverfügung ab 11.10.2020 Kontaktsport untersagt. Im Dialog zwischen dem FLVW und dem Kreis Unna konnte die Verfügung konkretisiert werden. Die Allgemeinverfügung ab 15.10.2020 beinhaltet für den Kontaktsport folgende Regelung bis einschließlich 25.10.2020: "In der Kontaktsportart Fußball ist der komplette Spiel- und Wettbewerbsbetrieb untersagt. Der Trainingsbetrieb ist gestattet, sofern dieser kontaktlos unter Einhaltung der Vorgaben des § 9 Abs. 1 CoronaSchVO stattfindet. In der Kontaktsportart Fußball wird zudem dringend empfohlen, zur Eindämmung des Infektionsgeschehens auf die Teilnahme am Spiel-, Wettbewerbs- und Trainingsbetrieb außerhalb des Kreises Unna zu verzichten."
Freundschaftsspiele untersagt
Zum politischen Kreis Unna gehören die Städte Bergkamen, Bönen, Fröndenberg, Holzwickede, Kamen, Lünen, Schwerte, Selm, Unna und Werne. Demnach erstreckt sich der Geltungsbereich der Vereine über den FLVW-Kreis Unna/Hamm hinaus (Dortmund, Iserlohn und Münster).
Den Vereinen des politischen Kreises Unna wird die Durchführung von Freundschaftsspielen - unabhängig, ob als Heim- oder Auswärtsspiel - bis einschließlich 25.10.2020 untersagt.
Die spielleitenden Stellen werden aufgefordert, die Pflichtspiele der Vereine des politischen Kreises Unna - unabhängig, ob als Heim- oder Auswärtsspiel - bis einschließlich 25.10.2020 abzusetzen. Dies gilt sowohl für den kreislichen als auch überkreislichen Spielbetrieb und den Futsal-Spielbetrieb.
Der Trainingsbetrieb ist ausschließlich unter Einhaltung der Abstandsregelung (Social-Distance-Training) zulässig. Ein Trainingsbetrieb auf Sportanlagen benachbarter Kreise/Städte ist untersagt.
Sollte die oben genannte Allgemeinverfügung (insbesondere zum Kontaktsport Fußball) nicht über den 25.10.2020 hinaus verlängert werden, sind die Vereine verpflichtet, ab dem 31.10.2020 wieder am Spielbetrieb teilzunehmen.
Maskenpflicht angeordnet
Ferner hat der politische Kreis Unna in seiner Allgemeinverfügung bis einschließlich 31.10.2020 eine Maskenpflicht angeordnet: "Gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 1a CoronaSchVO (sonstige Veranstaltungen und Versammlungen nach § 13 Abs. 1 und 2 CoronaSchVO) sowie § 2 Abs. 3 Nr. 3a CoronaSchVO (Zuschauer von Sportveranstaltungen) besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch am Sitz- oder Stehplatz."Die vorgenannte Regelung bezüglich des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung werden als wichtiger Beitrag zur Umsetzung auf allen Sportanlagen im Verbandsgebiet des FLVW angesehen.
Autor:Diana Ranke aus Arnsberg-Neheim |
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