Neue Corona-Regeln
Wochenmarkt während des Dezember-Lockdowns
BERGKAMEN. Die seit gestern geltenden Lockdown-Regelungen haben auch Einfluss auf den Bergkamener Donnerstagsmarkt.
Auf diesem sind zunächst bis einschließlich der ersten Januarwoche nur noch Verkaufsstände mit dem Schwerpunkt Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs (wie Drogerieartikel) zugelassen.
Nicht zulässig ist dagegen der Verkauf anderer Artikel wie Kleidung und Textilien.
Autor:Lokalkompass Kamen/Bergkamen/Bönen aus Kamen |
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