Weltverbrauchertag 2018
Sich nicht beirren lassen -
Richtige Regeln beim Kaufen und Bezahlen beachten
Händler müssen gekaufte Waren zurücknehmen, online-gekaufte Artikel können immer zurückgeschickt werden, Zahlungen mit Karte lassen sich ohne Weiteres rückgängig machen – Was auf den ersten Blick als gutes Recht der Kunden erscheint, erweist sich beim genauen Hinsehen jedoch oftmals als ein weit verbreiteter Irrglaube. Können Kunden etwa nach einem Online-Kauf georderte Schuhe, Kleid oder Hose bei Nichtgefallen zurückschicken, sind sie bei der Rückgabe solcher Waren im Laden auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Die unterschiedlichen Regeln für Waren aller Art im Geschäft oder im Online-Handel werden für viele Konsumenten immer unüberschaubarer. Aufklärung und Information tut Not um keine Enttäuschung zu erleben und bei Problemen angemessen zu reagieren“, erklärt Elvira Roth von der Verbraucherzentrale in Kamen.
Anlässlich des diesjährigen Weltverbrauchertages am 15. März nehmen sich die Verbraucherschützer einiger weitverbreiteter Rechtsirrtümer an. Unter dem Motto „Denkste!“ räumen die Verbraucherschützer mit den Irrungen und Wirrungen rund ums Kaufen und Bezahlen auf.
Die häufigsten Rechtsirrtümer sind:
Verträge sind nur mit Unterschrift gültig,
Preisauszeichnungen sind immer bindend,
Umtausch und Rückgabe sind immer möglich,
Garantie und Gewährleistung sind dasselbe,
Jede Kartenzahlung ist rückbuchbar.
Am Weltverbrauchertrag bietet die Verbraucherzentrale in Kamen dazu kostenlos Rechtsberatungen an. Mit einem Würfel-Quiz kann jeder sein Verbraucherwissen testen.Die richtige Antwort gibt es bei der Verbraucherzentrale in Kamen.
Seit 1983 wird der Weltverbrauchertag jedes Jahr am 15. März gefeiert, um öffentlich auf aktuelle Themen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes aufmerksam zu machen.
Autor:Verbraucherzentrale NRW Roth aus Kamen |
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