Kreis Unna: Stallpflicht wegen Vogelgrippe
Warnung vor Geflügelpest

Auch im Kreis Unna wurden jetzt Warnschilder aufgebaut, wie hier am Hillering bei Billmerich. Foto: Jörg Prochnow
  • Auch im Kreis Unna wurden jetzt Warnschilder aufgebaut, wie hier am Hillering bei Billmerich. Foto: Jörg Prochnow
  • hochgeladen von Anja Jungvogel

Warnung für den Kreis Unna, da im benachbarten Märkischen Kreis die Geflügelpest ausgebrochen ist.
Ein Betrieb in Menden hatte 100 Legehennen aus der Region Paderborn erhalten. Wenige Tage danach wurde dort die Geflügelpest nachgewiesen und inzwischen vom Friedrich-Löffler-Institut bestätigt. Nach amtstierärztlicher Untersuchung wurden deutliche Krankheitsympome festgestellt; mehrere Hühner waren zudem verendet. Einige Kadaver wurden zum Veterinäruntersuchungsamt nach Arnsberg gebracht und alle 150 Hühner, die auf dem Mendener Hof lebten, mussten getötet werden, um die Verbreitung der gefährlichen Krankheit zu verhindern. Als Erreger wurde das hochpathogene Influenza A-Virus des Subtyps H5N8 nachgewiesen. Das Virus ist hoch ansteckend und befällt neben Hühnern auch Puten, Enten und Gänse.
Für Betriebe in Schwerte gab es vorerst Entwarnung, doch seit dem gestrigen Dienstag, 30. März, gilt auch im Kreis Unna die Stallpflicht und zwar ausnahmslos in allen Städten und Gemeinden. 
Um Übertragungen des gefährlichen Virus‘ von Wildvögeln auf Nutztiere vorzubeugen, ist übrigens für ganz NRW eine Stallpflicht angeordnet worden. 
In Fröndenberg und in Unna gelten - über die Stallpflicht hinaus - strenge Restriktionen für Geflügelhalter. Unter anderem dürfen Vögel, Frischfleisch von Geflügel, Eier sowie sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte, weder in einen noch aus einem Bestand gebracht werden. Tierhalter können ihre Ställe von betriebsfremden Personen ab sofort nur mit frisch desinfizierter Schutzkleidung betreten lassen. Auch für Fahrzeuge gilt eine Desinfektionsverpflichtung. 
Für Menschen ist die Geflügelpest im Allgemeinen ungefährlich. Geflügelfleisch sowie Eier dürfen weiterhin gefahrlos zubereitet und gegessen werden. Der Kreis Unna weist trotzdem darauf hin, dass Geflügelhalter – auch die Hobbyzüchter – verpflichtet sind, ihre Tiere der Tierseuchenkasse NRW zu melden. Umgewöhnliche Todes- oder Krankheitsfälle sind außerdem der Kreis-Veterinärbehörde Unna zu melden. Kontakt: tierseuchen@kreis-unna.de | Fax: 0 23 03 / 27-i1499.

Hintergrund

Im Zuständigkeitsbereich der Kreisveterinärbehörde, also auf dem Gebiet des Kreises Unna und der Stadt Hamm, gibt es rund 800 gemeldete Geflügelhaltungen, davon sind ca. 110 Betriebe größer und umfassen mehr als 100 Tiere.

Autor:

Anja Jungvogel aus Unna

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

51 folgen diesem Profil

3 Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.