Vorsicht Haustürgeschäfte: Überrumpelungsmaschen den Riegel vorschieben
Sie sind wieder in Kamen unterwegs und klingeln an der Haustür unter dem Vorwand, eine Energieberatung durchführen zu wollen, über neue Preise zu informieren oder Vertragsdaten abgleichen zu wollen. Oder melden sich unaufgefordert am Telefon und überraschen mit der Nachricht, dass angesichts der anstehenden Gas- oder Strompreiserhöhung der Stadtwerke ein Anbieterwechsel ruck zuck und sorgenfrei echte Ersparnis bringt.
Mit solch unlauteren Anbahnungsmaschen sind unseriöse Direktvertriebler unterwegs, um Strom- und Gaskunden neue Verträge aufzudrängen. In der Verbraucherzentrale in Kamen suchen solchermaßen Überrumpelte dann rechtlichen Rat. Weil sie entweder feststellen, dass sie ungewollt bei einem neuen Gas- oder Stromlieferanten gelandet sind oder in einem Tarif stecken, der keineswegs so günstig wie von den Werbern behauptet ist. „Niemals am Telefon oder an der Haustür zu schnellen Abschlüssen drängen lassen“, erläutert Elvira Roth. „Besonders hellhörig sollte man sein, wenn damit geworben wird, dass das Angebot nur bei sofortigem Vertragsabschluss gilt und damit zusätzlicher Entscheidungsdruck aufgebaut wird.“
"Drückermethoden"
Bedenkzeit verlangen sowie die Vertragsangaben und das Kleingedruckte in Ruhe lesen und Tarife genau vergleichen – so lautet die Empfehlung der Verbraucherzentrale in Kamen. Weil sie den grassierenden Überrumpelungsmaschen einen Riegel vorschieben will, ruft sie Kamener auf, der Beratungsstelle „Drückermethoden“ mit Energielieferverträgen an der Haustür oder am Telefon zu melden. „Unsere Juristen sammeln diese Beschwerden und werden dann gegebenenfalls rechtlich gegen unzulässige Praktiken vorgehen. In der Energierechtsberatung bieten wir zudem Hilfestellung im Einzelfall. So gilt bei Haustürgeschäften zum Beispiel ein vierzehntägiges Widerrufsrecht, um sich vom Vertrag zu lösen“, erläutert Elvira Roth von der Verbraucherzentrale in Kamen
Autor:Anja Jungvogel aus Unna |
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