Beratungsstelle Kamen gibt Ratschläge, damit auf Verbraucher nicht ungewollt hohe Folgekosten zukommen
Verbraucherzentrale Kamen gibt Tipps rund um "kostspielige Vertragsverlängerungen"

Verbraucherzentrale Kamen. | Foto: LK-Archiv-Foto: VZ Kamen
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Die Beratungsstelle Kamen der Verbraucherzentrale NRW verweist auf den aktuellen Tipp "Teure Vergesslichkeit - Wie vermeidet man kostspielige Vertragsverlängerungen?"

Wer kennt das nicht? Der Kündigungstermin wird knapp verpasst und automatisch verlängert sich der Laufzeitvertrag um mehrere Monate. Manchmal sogar gleich um ein ganzes Jahr, was ungewollt hohe Folgekosten nach sich zieht.

"Verbraucher vergessen häufig, dass sich Verträge am Ende der Laufzeit automatisch verlängern. Das böse Erwachen kommt, wenn die monatlichen Beträge weiter gezahlt werden müssen", erklärt Elvira Roth, Beratungsstellenleiterin der Verbraucherzentrale NRW in Kamen. "Gerade im Bereich Telekommunikation mit einer üblichen Vertragslaufzeit von zwei Jahren rächt sich das: Wer vergisst, beweisbar zu kündigen, hat das Nachsehen", so Elvira Roth. Ähnliches sei aber auch bei anderen Laufzeitverträgen zu beobachten.

Diese Punkte bei Kündigung beachten

Damit es nicht zu unangenehmen Überraschungen kommt, rät die Verbraucherzentrale NRW folgende Punkte beim Thema Kündigung zu beachten:

  • Kündigungsfrist verstehen und einhalten: Eine dreimonatige Kündigungsfrist bedeutet zum Beispiel, dass spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit die Kündigung beim Anbieter eingegangen sein muss - nicht exakt drei Monate vorher. Man kann dies also auch schon deutlich früher tun. Roth erläutert: "Wer seine eigene Vergesslichkeit kennt und genau weiß, dass der Vertrag am Ende der Laufzeit sicher beendet sein soll, kann alternativ auch einfach sofort, also gleich nach Abschluss des Vertrages kündigen. Der Kunde muss allerdings nachweisen können, dass der Vertragspartner die Kündigung auch rechtzeitig erhalten hat.“
  • Kündigungsbestätigung einfordern: Hier gilt Beweisbarkeit vor Bequemlichkeit! Das Kündigungsschreiben sollte am besten per Einschreiben mit Rückantwort versendet werden - so erhält man einen sicheren Beweis für den Zugang der Kündigung. E-Mails oder die Nutzung von Kontaktformularen auf den Seiten der Anbieter haben im Streitfall nicht die gleiche Beweiskraft wie eine datierte Rückantwort des Anbieters. „Daran ändert auch eine ‚Lesebestätigung‘ des E-Mail-Programmes nichts“, weiß Beratungsstellenleiterin Elvira Roth. „Ratsuchende weisen immer wieder empört darauf hin, dass die Firma die Kündigung über das Kontaktformular hundertprozentig erhalten haben müsse. Sie verkennen jedoch, dass bei einer Kündigung der Kunde selbst für deren Zugang verantwortlich ist, juristisch gesehen also die Beweislast trägt.“
  • Versteckte Werbeanrufe durchschauen: Oftmals erhalten Verbraucher nach der Kündigung noch einen Anruf der Firma unter dem Vorwand, man habe noch Rückfragen zur Kündigung oder der Vertrag müsse verlängert werden. "Hier darf man sich nicht verunsichern lassen", so Roth. „Die meisten Verträge im Telekommunikationsbereich haben eine eingebaute Vertragsverlängerung. Es handelt sich nur um den Versuch, die Menschen in ein Gespräch zu einem erneuten Vertragsabschluss zu locken." Interessant dabei: Ein Vertragsabschluss im Bereich Telekommunikation kann nach gegenwärtiger Rechtslage auch rein mündlich am Telefon wirksam erfolgen, die Kündigung muss jedoch mindestens in Textform – also z.B. per E-Mail erfolgen.

Zum Thema beraten lassen

Wer sich zum Thema "sichere Kündigung" beraten lassen möchte, erreicht die Verbraucherzentrale NRW in Kamen gerne auch telefonisch unter Tel. 02307/43801-01oder per Mail an: kamen@verbraucherzentrale.nrw und zwar Montag und Freitag von 9 bis 13.30 Uhr, Dienstag und Donnerstag, von 9 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr.

Autor:

Lokalkompass Kamen/Bergkamen/Bönen aus Kamen

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