Weltverbrauchertag 2019
Verbraucherzentrale Kamen: Aktionswoche gegen Kundenärger im Telefonladen

Im Telefonshop werden Kunden erschlagen von einer Vielzahl an Tarifen für höhere Übertragungsgeschwindigkeit, mehr Datenvolumen und zahlreiche Extras. „Damit Ratsuchende eine Chance haben, in dem Gewirr von Kosten, Extras und Tarifen einen passenden Handyvertrag zu finden, sind Shopbetreiber seit Mitte 2017 verpflichtet, Kunden über die wichtigsten Details vor einem Vertragsabschluss zu informieren“, erklärt Elvira Roth, Leiterin der Beratungsstelle in Kamen. Händler müssen Kunden auf das Produktinformationsblatt zum Vertrag hinweisen und dieses entweder sehr gut sichtbar auslegen oder dem Kunden aushändigen. Doch diese Vorgabe wird bislang nicht umgesetzt.

Das ergab eine Stichprobe, die die Verbraucherzentrale NRW im Vorfeld des diesjährigen Weltverbrauchertages (15. März) landesweit in 301 Telefongeschäften durchgeführt hat. Demnach händigten nur zwei Shopverkäufer Ratsuchenden das hilfreiche Produktinformationsblatt von sich aus aus. Neun von zehn Händlern rückten die Übersicht auch auf nochmalige Nachfrage nicht raus. Im Kreis Unna wurden 23 Telefonshops besucht, in keinem einzigen Laden wurde das Produktinformationsblatt ausgehändigt, auch nicht auf Nachfrage.

„Eigentlich soll durch das Produktinformationsblatt dem ratlosen Kunden ein Weg durch den Tarifdschungel gezeigt werden, leider ist das bisher nur blanke Theorie. Die gesetzliche Vorschrift wird so regelmäßig untergraben“, kritisiert Karin Baumann, Beraterin in der Verbraucherzentrale Kamen. Das Team in der Kirchstraße gibt Telefonkunden zum Weltverbrauchertag folgende Infos und Tipps mit auf den Weg zum passenden Vertrag:

  • Transparenz und Vergleich - im Produktinformationsblatt A und O: Die Übersicht enthält die wesentlichen Angaben, die Telefon-, TV-und Internetverträge transparent und miteinander vergleichbar machen.
    Dazu gehören unter anderem Name des Tarifs, die darin enthaltenen Zugangsdienste, die Vertragslaufzeit, Infos zur Kündigung und Verlängerung des Vertrags, die Datenübertragungsraten in Mbit/s, das Datenvolumen und Informationen zur Drosselung, Preise sowie Name
    und die ladungsfähige Adresse des Anbieters. Mit Hilfe des Produktinformationsblattes soll sichergestellt werden, dass Kunden die wichtigsten Vertragsdetails auf einen Blick erhalten und mit Angeboten anderer Unternehmen vergleichen können.
  • Händler muss informieren: Dieses Blatt muss grundsätzlich für alle Verträge bereitgestellt werden, die einen Zugang zum Internet ermöglichen. Weist der Verkäufer während des Verkaufsgesprächs nicht auf das Produktinformationsblatt hin, sollten Kunden gezielt danach fragen und um einen Ausdruck bitten. Falls sich der Händler weigert, verstößt er damit gegen seine gesetzliche Informationspflicht. Kunden sollten in einem solchen Fall besser nach einem Shop Ausschau halten, der seinen Servicepflichten nachkommt.
  • Vertragsbedingungen genau studieren: Die Informationen zum Vertrag müssen im Produktinformationsblatt deutlich ins Auge stechen. Wichtig ist, dass die Auskünfte darin mit den Angaben im Vertrag übereinstimmen und Sonderkonditionen im Vertrag schriftlich ergänzt werden. Kunden sollten auch prüfen, ob sich mündliche Zusagen des Verkäufers exakt im Vertrag wiederfinden. Vor der Zustimmung zu einem Vertrag sollten Kunden alle für den Vertrag relevanten Unterlagen zur Kenntnis nehmen können. Dazu gehören neben dem Vertragsformular auch noch die Leistungsbeschreibung, das Preisverzeichnis, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und eben auch das Produktinformationsblatt. Die Unterlagen sollten am besten zu Hause abgeheftet werden.
  • Top – der abgeschlossene Vertrag im Laden gilt: Im Gegensatz zum Internet können im Handyshop abgeschlossene Verträge in der Regel nicht im Nachhinein widerrufen werden. Mögliche Ausnahme: Wenn mit dem Abschluss eines Mobilfunkvertrags etwa zusätzlich ein vergünstigtes Handy oder ein Tablet erworben wird.
  • Wer wieder aus dem Vertrag raus will: Wer es sich zu Hause anders überlegt, ist zunächst an den Vertrag gebunden. Haben Kunden Zweifel, ob der Vertrag rechtmäßig zustande gekommen ist, oder stellen sie im Nachhinein fest, dass die Leistungen nicht dem entsprechen, was im Vertrag vereinbart worden ist: Dann sollten Betroffene rechtlich prüfen lassen, ob der Vertrag angefochten, außerordentlich gekündigt und Schadensersatz geltend gemacht werden kann.

Kunden können am Weltverbrauchertag in der Beratungsstelle in der Kirchstraße ihren Ärger über das Verkaufsverhalten in Telefonläden bei der Verbraucherzentrale NRW loswerden. Ihr örtliches Beratungsteam wird ab Freitag, dem 15. März, in einer Aktionswoche für Durchblick im Tarifdschungel sorgen: Beim Besuch in der Beratungsstelle werden Tipps und rechtliche Informationen gegeben, die für einen optimalen Abschluss eines Handyvertrags erforderlich sind. Online gibt es alles Wissenswerte unter www.verbraucherzentrale.nrw/handyvertrag

Seit 1983 wird der Weltverbrauchertag jedes Jahr am 15. März gefeiert, um öffentlich auf aktuelle Themen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes hinzuweisen.

Ergebnis der lokalen Stichprobe, die in die landesweiten Erhebung eingeflossen ist :

Aufgesucht wurden 13 Telefonshops in Kamen. Von denen gab keiner das Produktinformationsblatt (PIB) heraus, weder direkt noch auf Nachfrage.
Im Kreis Unna ergab die Stichprobe leider das gleiche Ergebnis: Von 23 besuchten Telefonshops in Kamen, Schwerte, Lünen, Unna und Fröndenberg gab es keinen einzigen Shop, der das Produktinformationsblatt (PIB) heraus gab, auch nicht auf Nachfrage.

Autor:

Karin Baumann aus Kamen

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