Stallpflicht nun landesweit ausgeweitet: Vogelgrippe erreicht Kreis Soest

Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einer Putenhaltung im Kreis Soest sind  nun weitere Schutzmaßnahmen notwendig. Foto: Volker Dau
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Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einer Putenhaltung im Kreis Soest sind nun weitere Schutzmaßnahmen notwendig. Daher weitet das Verbraucherschutzministerium aufgrund der der anhaltenden Dynamik der Seuchenentwicklung die Stallpflicht landesweit aus.

All Kreise und kreisfreien Städte in NRW werden ab sofort gebeten, eine generelle Aufstallpflicht anzuordnen. Die Stallpflicht für Hausgeflügel gilt für konventionelle Betriebe und Biobetriebe sowie für private und Halter von Hausgeflügel und betrifft Legehennen, Masthühner und Puten, aber auch Enten und Gänse oder sonstiges Geflügel.
In Einzelfällen können nach § 13 Absatz 3 der Geflügelpestverordnung Ausnahmegenehmigungen von der Aufstallpflicht erteilt werden.

Autor:

Lokalkompass Kamen/Bergkamen/Bönen aus Kamen

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